Von Personalräten für Personalräte und Schulleitungen
Arbeitsmaterial zur VVOrgS2223
Das Arbeitsmaterial der AG Personalrat der GEW Thüringen für örtliche Personalräte und Schulleitungen zur Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2022/23 (VVOrgS2223) wurde erstellt/ überarbeitet von den Mitgliedern der AG Personalrat der GEW Thüringen.
Für Deine Arbeit stellen wir Dir das GEW-Arbeitsmaterial zur vorläufigen VVOrgS2223 und die Handlungshilfen für neu gewählte Personalräte zur Verfügung. Weitere Themenvorschläge sind erwünscht, bitte an diese Mailadresse senden: ag-personalrat(at)gew-thueringen(dot)de)
Das Material soll helfen:
- bei der Vorbereitung und Organisation des Schuljahres 2022/2023
- das Anliegen des novellierten Thüringer Personalvertretungsgesetzes, insbesondere die volle Mitbestimmung der Personalräte bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen am konkreten Beispiel, der Mitbestimmung bei der Vorbereitung und Organisation des Schuljahres 2022/2023 verdeutlichen (vgl. auch §2 und §§ 69 bis 78 ThürPersVG).
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf:
§ 2 – Grundsätze der Zusammenarbeit
(2) Der Personalrat bestimmt nach Maßgabe der §§ 69 bis 78 mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle für die im Sinne des § 4 in der Dienststelle Beschäftigten.
§ 69 – Umfang der Mitbestimmung
(1) Der Personalrat bestimmt nach Maßgabe dieser Vorschrift sowie der §§ 69a bis 78 mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Die Mitbestimmung findet nicht statt bei Weisungen an einzelne oder mehrere Beschäftigte, die die Erledigung dienstlicher Obliegenheiten oder zu leistender Arbeit regeln.
Rechtsgrundlagen, die im Zusammenhang mit der VVOrgS2223 wichtig sind:
- Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
- Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrer (ThürLehrAzVO) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) und Thüringer Schulordnung
- Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen vom 04.Juli.2019
- Hinweise zur Mehrarbeit von Lehrkräften im Schulbereich vom 08. Juli 2019
- Personalentwicklungskonzept Schule 2019
- Thüringer Gleichstellungsgesetz (GleichstG TH)
- Dienstvereinbarung über die Fort- und Weiterbildung von Lehrern, Erziehern und Sonderpädagogen zwischen TMBJS und HPR
- Thüringer Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder im Geschäftsbereich des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums
Die vorläufige Verwaltungsvorschrift Organisation des Schuljahres 2022/2023 (VVOrgS2223) inklusive der Anlagen findest Du auch hier.
99096 Erfurt
