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Beitrag aus der tz Oktober 2024

Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen an Schulen

Die Arbeitsbedingungen an Schule haben sich über die Jahre, auch im gesellschaftlichen Kontext, verändert. Die letzten 30 Jahre haben ihre Spuren in den Schulen, Klassenzimmern, Lehrerzimmern und natürlich auch an der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen hinterlassen. Langzeiterkrankungen sind nicht selten die Folge.

Die Anforderungen an Arbeitsplätze und an Arbeitsbedingungen müssen an gesellschaftliche Erfordernisse und Bedürfnisse angepasst werden. Thüringen ist in dieser Beziehung sehr träge. Ergonomische Arbeitsmittel, digitale Geräte, gesundheitsförderliche und alternsgerechte Arbeitsbedingungen müssen erstritten werden und es braucht viel Geduld, bis die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen in Angriff genommen wird. Aus diesem Grund setzt sich die GEW dafür ein, dass Gesetze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umgesetzt werden.

Im Einzelnen

  1. Arbeitsschutzgerechte und gesundheitsförderliche Arbeitsplätze, die dem heutigen Standard entsprechen und den heutigen Bedingungen angepasst sind (z. B. ergonomische Möbel, verkürzte Sitzflächen und Fußstützen für kleinere Personen, ergonomische digitale Endgeräte), sollen vorgehalten werden. 
    In vielen Schulen ist das Mobiliar wenigstens 30 Jahre alt. Abnutzungserscheinungen und fehlende Ergonomie sind nicht mehr zeitgemäß.
  2. Die Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (G-37) soll allen Beschäftigten angeboten werden. 
    Seit mehreren Jahren wird jedem Kollegen und jeder Kollegin ein digitales Endgerät zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Gesetzliche Vorgaben verpflichten den Arbeitgeber, Mitarbeitern, die an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten, eine umfassende Untersuchung ihres Sehvermögens anzubieten, um Schäden frühzeitig zu erkennen oder zu verhindern.
  3. Die Grenzen für Flächenbedarf und Schallpegel nach den gesetzlichen Vorgaben (DGUV-Branchenregeln) müssen eingehalten werden. 
    Lärm in Schulen, der manchmal durchaus 80 dB übersteigt (was dem Straßenverkehr einer viel befahrenen Straße entspricht), ist gesundheitsschädlich. Zum Vergleich: die Stimme eines Lehrers oder einer Lehrerin umfasst im Durchschnitt einen Lautstärkepegel von 55 dB. Zumutbare Bedingungen sind 30 -40/50 dB. Hier ist Handlungsbedarf! Schallschutz muss in allen Einrichtungen Standard werden. 
    Ebenso gibt es für Schulen Grenzwerte für den Flächenbedarf: 2 m² pro Schüler. An welcher Schule wird dieser Grenzwert wirklich eingehalten?
  4. Eine verbindliche Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten soll vorgenommen werden. 
    Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird im SGB VII § 22 vorgeschrieben. Sicherheitsbeauftragte sind in der jeweiligen Schule / Kita / Hoch- 
    schule Beschäftigte, die Unfall- und Gesundheitsgefahren erkennen und entsprechend reagieren können, z. B. mit Hinweisen an den Vorgesetzten und / oder den Örtlichen Personalrat. Sie sind ein wesentlicher Faktor in der Verbesserung der Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit.
    Daneben gibt es zumindest im Schulbereich an jeder Schule eine(n) Gesundheitsbeauftragte(n), die/der Ansprechpartner für „Gesunde Schule“ ist.

Die AG Arbeits- und Gesundheitsschutz der GEW Thüringen bleibt an den Problemen dran und wird in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung der Forderungen berichten.

Kontakt
Dana Kecke
Mitglied des Leitungsteams der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0