Offener Brief der GEW Thüringen an Gesundheits- und Bildungsministerium
Arbeits- und Gesundheitsschutz an Kitas und Schulen endlich ernster nehmen! Forderungen zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Bildungseinrichtungen in Thüringen
Der Geschäftsführende Vorstand der GEW Thüringen hat in seiner Sitzung am 3. November 2020 über die Situation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Kitas und Schulen beraten und die Veröffentlichung eines Offenen Briefes, gerichtet an Gesundheits- und Bildungsministerien, beschlossen.
„Sehr geehrte Frau Ministerin Werner, sehr geehrter Herr Minister Holter,
der Geschäftsführende Vorstand der GEW Thüringen hat in seiner Sitzung am 3. November 2020 über die Situation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Kitas und Schulen beraten. Hintergrund sind die auch in Thüringen stark gestiegenen Infektionszahlen. Das Festhalten am Start nach den Herbstferien in der Grünphase des Thüringer Stufenplans verunsichert unsere Kolleg*innen zutiefst.
Sie erhalten mit diesem Brief unsere Forderungen. Wir erwarten, dass Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten (und in der Folge für die Schüler*innen und deren Familien) ernster nehmen, als dies bislang der Fall ist.
Mit kollegialen Grüßen
Kathrin Vitzthum
Forderungen zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Bildungseinrichtungen in Thüringen
Die Einschränkungen der Bundesregierung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus zielen auf Abstand, Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht überall da, wo Abstand nicht gewahrt werden kann sowie zusätzlich auf Lüftung geschlossener Räume. Als Bildungsgewerkschaft müssen wir feststellen, dass wesentliche Merkmale dieser Maßnahmen an Bildungseinrichtungen nicht gegeben sind. Vielmehr werden die gültigen Arbeitsschutzregeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel) sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes für Kitas und Schulen faktisch außer Kraft gesetzt.
Damit die Entscheidung, Kitas und Schulen wegen des Rechts auf Bildung und zur Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geöffnet zu halten, nicht zur Beschleunigung der Coronapandemie beiträgt, fordert die GEW Thüringen das Land Thüringen unverzüglich auf, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten und damit auch für die Kinder und Eltern sicherzustellen.
Für Kitas bedeutet dies:
- Die RKI-Empfehlungen umzusetzen.
- Zusätzliches pädagogisches Fachpersonal für den coronabedingten Mehrbedarf einzustellen.
- Die Gruppengrößen zu verringern.
- Beschäftigte für digitale Kommunikationswege wie Dienstberatungen und Elterngespräche entsprechend auszustatten.
- Luftreinigungssysteme einzusetzen.
- Masken (FFP2 bzw. Alltagsmasken) zur Verfügung stellen
- Insbesondere ist auch Unterstützung bei der Ausgestaltung der Hol- und Bringphasen zu leisten.
- Regelmäßige und freiwillige kostenlose Tests in enger Taktung zu ermöglichen und die Kosten dafür zu übernehmen.
- Ansprechende und leicht verständliche Schilder in verschiedenen Sprachen oder Piktogramme zur Verfügung zu stellen, damit Familien mit Migrationshintergrund nicht ausgegrenzt werden.
Für Schulen bedeutet dies:
- Die RKI-Empfehlungen umzusetzen. Dabei sind die Schulträger zu verpflichten, ihren Anteil an den Hygienemaßnahmen unverzüglich umzusetzen, was sie derzeit häufig nicht oder nicht in ausreichendem Umfang leisten.
- Zusätzliches pädagogisches Fachpersonal für den coronabedingten Mehrbedarf einzustellen.
- Auf ein Wechselmodell zwischen Präsenz- zu Distanzunterricht umzustellen.
- Kosten für zusätzliche Schulbusse zu übernehmen, damit ein sicherer Schüler*innenverkehr möglich wird.
- Größere Räume für den Unterricht anzumieten (insbesondere für Grundschulen).
- Luftreinigungssysteme einzusetzen.
- Masken (FFP2 bzw. Alltagsmasken) zur Verfügung stellen.
- Regelmäßige, freiwillige und kostenlose Tests in enger Taktung zu ermöglichen und die Kosten dafür zu übernehmen.
- Lehramtsstudierende vergütet für Fördermaßnahmen einzusetzen.
- Lehrpläne coronabedingt zu entschlacken.
Für die Lehramtsanwärter*innen bedeutet dies im Besonderen:
- Prüfungsersatzleistungen zu ermöglichen. Diese sind grundsätzlich durch die KMK-Präsidentin für dieses Jahr zugesichert worden. Es ist wichtig, dass die Lehramtsanwärter*innen Planungssicherheit haben und dies auch gleich um die Frist bis zum Ende der Pandemie ermöglicht wird – nicht nur bis zum Ende dieses Jahres.“
99096 Erfurt