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Leserbrief

Antwort auf Petition: Die 2. Ohrfeige für die SPF!

Nachdem das SPF-Team meiner Schule sowie zahlreiche andere Förderzentren in Thüringen ihrem Unmut über die Erweiterung der Aufgaben in der neuen Schulordnung (§ 29 a) in zahlreichen Anschreiben und Petitionen, Luft gemacht haben, war es mir eine Freude zu lesen, dass sich die GEW in ihrer Februarausgabe der Thematik auf 12 Seiten angenommen hat. Realistisch und objektiv wurde die Situation der SPF in Thüringen dargestellt.

Symboldbild - Quelle: Canva Pro

Warum nun eine zweite Ohrfeige für unsere Berufsgruppe?

Alle SPF-Teams wurden mit einer einheitlichen, allgemein gehaltenen Antwort des TMBJS abgespeist. Das empfohlene Gespräch mit dem Förderschulreferenten des zuständigen Schulamtes blieb
(Corona macht es möglich) aus!

Und zu guter Letzt das i-Tüpfelchen: Die Antwort der 17. Sitzung des Petitionsausschusses vom 20.5.2021,
welche jedoch nur an mein Team geschickt wurde. Ausführlich auf zehn Seiten bekommen wir erklärt, warum all unser Ärger haltlos und unbegründet ist. Die Aufgabenerweiterung wird mit dem Wort „lediglich“ versucht zu verharmlosen: „... lediglich
die Erstellung von Fortschreibungen sonderpädagogischer Gutachten und sonderpädagogischer Förderpläne in eigener Verantwortung als Aufgabe der SPF definiert ist und eine sonderpädagogische Ferienbetreuung inzwischen an der Förderschule und im Gemeinsamen Unterricht abzusichern ist ...“ Unsere Forderung, die Stundenberechnung den erweiterten Auf-gaben anzupassen, wurde wie folgt beantwortet: „Für LehrerInnen, wie auch für die SPF beträgt im Rahmen einer Vollzeitstelle die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden in der Woche. ... Die Arbeitszeit ist mithin bei beiden Gruppen gleich, sie ist nur inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet.“

Mit dem Verweis auf die Reform im Jahr 2010 (!) war auch dieser Punkt abgehandelt. „Die Auswertung ... ergab, dass die Umsetzung des neuen Arbeitszeitmodells erheblich zur Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit an den Schulen beiträgt ...]und der Planungs- und Verwaltungsaufwand erheblich vereinfacht wird.“ Seitdem sind jedoch 10 Jahre vergangen, die Arbeit im Gemeinsamen Unterricht und am Förderzentrum ist mehr und komplexer geworden. Die Sonderpädagogischen Fachkräfte sind nicht selten allein an einer Grund- oder Regelschule und übernehmen dort die kompletten Aufgaben. Auch unser „vermeintlicher“ Rückschluss, dass eine höherwertige Tätigkeit eine Höhergruppierung nach sich zieht, wurde vom Petitionsausschuss mit vielen Worten abgeschmettert. Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten SPF ergibt
sich aus dem aktuellen Tarifvertrag. „Die tarifrechtliche Eingruppierung ist stets ein einzelfallbezogener Vorgang, bei dem die gesamte ... Tätigkeit zu betrachten ist. ... Die tarifliche Eingruppierung orientiert sich, wie zuvor ausgeführt, an dieser besoldungsrechtlichen Bewertung. Die Tarifparteien haben insofern den Besoldungsgruppen Entgeltgruppen zugeordnet.“

Diese Sätze lassen mich zumindest kurz aufhorchen. Gibt es da etwa einen Spielraum für uns Le(e)hrkräfte? Wird unser Amt endlich mal neu bewertet? Sind wir womöglich doch noch Erfüller? Meine Hoffnungen liegen auf der künftigen Tarifverhandlung und deren Ergebnisse.

Denn Fakt ist: In einer gelebten Inklusion leisten alle Förderpädagog:innen unverzichtbare und wertvolle Arbeit. Ohne uns wäre die sonderpädagogische Förderung an Thüringer Schulen in
ihren vielen Facetten nicht leistbar. Die ist mehr wert!1

Kontakt
Claudia Rödl
Sonderpädagogische Fachkraft am Staatlichen Förderzentrum "Marianne Frostig" in Dorndorf