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Aus dem Thüringer Landtag

Anpassung der Besoldung und Versorgung

Der Thüringer Landtag hat soeben das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Änderungen im einzelnen:

Thüringer Landtag - Foto: Lukas Götz - CC BY-SA 3.0, Wikimedia

Damit wird die zeit-und inhaltsgleiche Übertragung aus dem Tarifergebnisses des TV-L zum 1.12.2022 umgesetzt.

Es handelt sich u.a. um:

  • Anhebung der Alimentation zum 01.12.22 um 2,8 Prozent (Grundbesoldung, allg. Stellenzulage, Amtszulagen, Familienzuschlag) 
  • Anhebung der Anwärtergrundbeträge zum 01.12.22 um 50 Euro
  • Anhebung der Thüringer Mehrarbeitsvergütung und der Erschwerniszulagen zum 01.12.22 um 2,8 Prozent
  • Anhebung der Versorgung zum 01.12.22 um 2,8 Prozent
  • Anhebung des Kinderzuschlags vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
    • für das dritte zu berücksichtigende Kind um zehn Euro
    • für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um elf Euro

Die Besoldungsanpassung wird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt.

 

Sonstiges:

  • Eingeführt wird das Funktionsamt "Seminarrektor - als weiterer Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, für Förderpädagogik, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung (Fachleiter für Pädagogik)“ in der Besoldungsgruppe A 14.
  • Anwärter, die im Vorbereitungsdienst studieren, kann eine Mindestdienstzeit in Thüringen vorgegeben werden

Vorschau:

  • Für eine zeitnahe gesetzliche Umsetzung der Energiepreispauschale i. H. v. 300 € soll ein eigenständiger Gesetzentwurf durch die Fraktionen eingebracht werden
Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.