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Alles soll beim Alten bleiben: Die CDU-Fraktion will kein neues Thüringer Hochschulgesetz

Die Landesregierung hat im letzten Monat einen Vorschlag für ein novelliertes Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) vorgelegt und auch, wenn die Vorschläge – gemessen an den Aussagen des Koalitionsvertrages der rot-rot-grünen Landesregierung – hinter den geweckten Erwartungen geblieben sind, so war das Wissenschaftsministerium eines: erstaunlich standfest in seinem Vorhaben, mehr Demokratie und Mitbestimmung durch eine Viertel- bzw. Drittelparität der Senate zu wagen und diesen Senaten auch wieder mehr Aufgaben der Hochschulselbstverwaltung zu übertragen. Trotz der Proteste von Hochschulleitungen oder Hochschullehrerverbänden.

Und ein Zweites: das Wissenschaftsministerium hat den Prozess hin zu einem novellierten Thüringer Hochschulgesetz offen und transparent für alle an Hochschule Beteiligten und Interessierten gestaltet. Dies geht der CDU Thüringen und ihrer Fraktion im Thüringer Landtag ab. Eine Anfrage der CDU-Fraktion zu einer Diskussion mit uns als Gewerkschaft, übrigens einer Gewerkschaft, die Mitglieder unter Studierenden, allen Mitarbeiter­gruppen an Hochschulen – also auch der Professorinnen und Professoren – hat: Fehlanzeige. Ob es nur uns so ging?

Verbesserung des Thüringer Hochschulgesetzes? Alles nicht notwendig, sagt die CDU-Fraktion. Man habe ja schon 2007 ein so tolles Thüringer Hochschulgesetz verabschiedet, dass dann 2014 mit einer Mini-Novelle so grundlegend verbessert wurde, dass es wenig gibt, was jetzt zu ändern ist. In der Einführung zur Gesetzes-Novelle der CDU unter dem Punkt „Problem und Regelungsbedürfnis“, ist die Rede von einem „Meilenstein für die Eigenverantwor­tung der Thüringer Hochschulen“. Und den können ja nur Hochschullehrer (O-Ton aus dem Gesetzentwurf: „Dafür tragen nach unserer Überzeugung in erster Linie die Hochschullehrer die Verantwortung. Wir können uns nicht der Gefahr endloser Debatten aussetzen.“) verantworten. Ja klar, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Beschäftigte in Verwaltung und Technik oder gar die Studierenden an Hochschulen wissen ja nicht, was sie tun, schwafeln nur rum und sind noch nicht so reif, die Verantwortung zu übernehmen!?

Das klingt wieder nach dem „Unternehmen Hochschule“ im neoliberalen Sinne, wo man sich ein Beispiel an Unternehmen nimmt, die  die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu unterbinden versuchen.

Die Hochschule besteht aus den Hochschullehrern und alle anderen sollen bitte den Mund halten? Das war die alte Ordinarienuniversität. Wenn man Demokratie, Teilhabe und Mitbestimmung Ernst meint – und dies sollten Abgeordnete, die ALLE Menschen in Thüringen vertreten sollten, zumal ein demokratischer Prozess sie zu Vertreter*innen ALLER Menschen in Thüringen werden lässt –, dann kann eine entsprechende Hochschulgesetz­gebung nur alle an Hochschule Beteiligten – Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie  Hochschul­lehrerinnen und Hochschullehrer – mit gleichen Mitwirkungsrechten ausstatten.

Warum gibt es Politikmüdigkeit? Wohl auch, weil die Menschen nicht mehr das Gefühl haben, dass sie etwas bewegen können und Abgeordnete ihnen dabei helfen. Auf die Hochschulen angewendet bedeutet dies: Hochschulselbstverwaltung braucht viele Engagierte aus allen Mitgliedergruppen der Hochschule. Und die wird es nur geben, wenn alle die gleichen Möglichkeiten der Mitbestimmung haben.

Und was ist sonst am Entwurf der CDU-Fraktion dran? Nun, nicht viel. Denn es gab ja ihrer Meinung nach fast nichts zu verbessern (siehe oben).  Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden es der CDU ganz sicher danken, wenn sie lesen, dass sie sich im Rahmen einer Probezeit von zwei Jahren zu bewähren haben (Nr. 18 d im Gesetzentwurf).  Manche von ihnen wären froh, wenn sie überhaupt so lange Verträge hätten! Und es wird ihnen wie ein Hohn vorkommen, dass bei Nichtbewährung der Vertrag auslaufen soll. Das erledigen die kurzen Befristungszeiten sowieso schon. Begründet wird der Regelungsvorschlag mit der Umsetzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und verwiesen wird auf Beamten­recht.

Liebe CDU, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend Angestellte, und für diese gibt es keine Regelbeurteilung. Und: das Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss ja als Rechtfertigung für Vieles herhalten, aber diese neuen Vorstellungen erklärt es NICHT!

Eine konstruktive Debatte zum vorliegenden Entwurf, vielleicht auch gezielte Änderungsanträge: Ja, das wäre mal gelebte Demokratie gewesen!

Kontakt
Marlis Bremisch
Referentin für Bildung und Gewerkschaftliche Bildungsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 21