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Einblick 10/2024 des DGB

Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht

Dozent:innen nicht immer selbstständig
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent*in an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Entscheidungen über das Vorliegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen beruhen stets auf einer Einzelfallbeurteilung.


Bundessozialgericht, Urteil vom 5. November 2024 - B 12 BA 3/23 R

Betriebsratswahl: Briefwahl wegen Homeoffice
Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmer*innen, von denen ihm bekannt ist, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden.


Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 7 ABR 34/23

Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.