einblick 09|2024 des DGB
Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht
Entschädigung fürs Googeln bei Stellenbesetzung | Wenn die AU-Bescheinigung nicht der Wahrheit entspricht
Entschädigung fürs Googeln bei Stellenbesetzung
Ein Arbeitgeber darf über Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Auswahlverfahrens anlassbezogen Informationen mit Google einholen. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die gegoogelten Personen über diese Datenverarbeitung zu informieren. Kommt der Arbeitgeber dieser Informationspflicht nicht nach und verwertet die erlangte Information im Stellenbesetzungsverfahren, steht dem Bewerber ein Entschädigungsanspruch zu.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2024 - 12 Sa 1007/23
Wenn die AU-Bescheinigung nicht der Wahrheit entspricht
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Beweis dafür, dass der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Dieser Beweiswert kann in Zweifel gezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer zeitgleich mit seiner Kündigung eine Bescheinigung einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt. Aufgrund der zeitlichen Übereinstimmung zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist können ernsthafte Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Mai 2024 - 5 Sa 98/23
99096 Erfurt
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