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einblick 09|2024 des DGB

Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht

Entschädigung fürs Googeln bei Stellenbesetzung | Wenn die AU-Bescheinigung nicht der Wahrheit entspricht

Entschädigung fürs Googeln bei Stellenbesetzung

Ein Arbeitgeber darf über Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Auswahlverfahrens anlassbezogen Informationen mit Google einholen. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die gegoogelten Personen über diese Datenverarbeitung zu informieren. Kommt der Arbeitgeber dieser Informationspflicht nicht nach und verwertet die erlangte Information im Stellenbesetzungsverfahren, steht dem Bewerber ein Entschädigungsanspruch zu.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2024 - 12 Sa 1007/23

Wenn die AU-Bescheinigung nicht der Wahrheit entspricht

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Beweis dafür, dass der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Dieser Beweiswert kann in Zweifel gezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer zeitgleich mit seiner Kündigung eine Bescheinigung einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt. Aufgrund der zeitlichen Übereinstimmung zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist können ernsthafte Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Mai 2024 - 5 Sa 98/23 

Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.