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Infoblatt 6/2022 der Rechtsstelle nun online

Änderung im Nachweisgesetz: Schriftformgebot für Arbeitsverträge

Ab 1. August 2022 müssen Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen zwingend in Schriftform erhalten. Arbeitsverträge müssen zusätzliche Angaben zu Überstunden, Schichtsystem, Kündigung oder Probezeit enthalten.