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Verbesserung für Fachleiter:innen

Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ThürBesG vom 21.12.2021 hat der Thüringer Landtag wieder eine Zulage für Fachleiter:innen in der Ausbildung von Lehramtsanwärter:innen im Gesetz aufgenommen.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Über die Verwendung von Fachleiter:innen und Zahlung einer Zulage gab es seit Einführung des Funktionsamtes herbe Kritik, denn die bislang gewährte Zulage wurde ersatzlos gestrichen. Fachleiter:innen mit einer hälftigen Verwendung erhalten die bisherige Zulage als Übergangsregelung längstens bis 31.12.2023. Neu gewonnene Fachleiter:innen gingen dagegen seit dem 01.01.2021 leer aus. Dem Regelungsbedarf soll nun mit einer nach LAA gestaffelten Zulage abgeholfen werden.

Die Zulage beträgt:

für 1 LAA

100,00 Euro

bis 4 LAA

200,00 Euro

ab 5 LAA

300,00 Euro

 

Die Regelung (siehe GVBl Nr. 31. Vom 30.12.2021, S. 590) gilt mit Wirkung vom 01.08.2021 und findet für Fachleiter:innen in der pädagogisch-praktischen Nachqualifizierung für an staatlichen Schulen eingestellte Lehrkräfte entsprechend Anwendung. Bilden Fachleiter:innen LAA und Lehrkräfte aus, wird die Summe der auszubildenden Personen zugrunde gelegt. Die als Übergangsregelung nach § 67 c Abs. 3 ThürBesG fortgewährte Zulagenzahlung bleibt weiter bestehen. Die gestaffelte Zulage wird nicht neben der bestehenden Zahlung gewährt.
 

Abkürzungen:

  • LAA – Lehramtsanwärter:innen
  • ThürBesG – Thüringer Besoldungsgesetz
  • GVBl – Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen

 

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Diplomjuristin
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