Verbesserung für Fachleiter:innen
Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ThürBesG vom 21.12.2021 hat der Thüringer Landtag wieder eine Zulage für Fachleiter:innen in der Ausbildung von Lehramtsanwärter:innen im Gesetz aufgenommen.
Über die Verwendung von Fachleiter:innen und Zahlung einer Zulage gab es seit Einführung des Funktionsamtes herbe Kritik, denn die bislang gewährte Zulage wurde ersatzlos gestrichen. Fachleiter:innen mit einer hälftigen Verwendung erhalten die bisherige Zulage als Übergangsregelung längstens bis 31.12.2023. Neu gewonnene Fachleiter:innen gingen dagegen seit dem 01.01.2021 leer aus. Dem Regelungsbedarf soll nun mit einer nach LAA gestaffelten Zulage abgeholfen werden.
Die Zulage beträgt: | |
---|---|
für 1 LAA | 100,00 Euro |
bis 4 LAA | 200,00 Euro |
ab 5 LAA | 300,00 Euro |
Die Regelung (siehe GVBl Nr. 31. Vom 30.12.2021, S. 590) gilt mit Wirkung vom 01.08.2021 und findet für Fachleiter:innen in der pädagogisch-praktischen Nachqualifizierung für an staatlichen Schulen eingestellte Lehrkräfte entsprechend Anwendung. Bilden Fachleiter:innen LAA und Lehrkräfte aus, wird die Summe der auszubildenden Personen zugrunde gelegt. Die als Übergangsregelung nach § 67 c Abs. 3 ThürBesG fortgewährte Zulagenzahlung bleibt weiter bestehen. Die gestaffelte Zulage wird nicht neben der bestehenden Zahlung gewährt.
Abkürzungen:
- LAA – Lehramtsanwärter:innen
- ThürBesG – Thüringer Besoldungsgesetz
- GVBl – Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen
99096 Erfurt
Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.