Zum Inhalt springen

Petition „Gegen Lehrermangel an staatlichen Schulen in Thüringen"

Abschlussbericht des Petititonsausschusses nun öffentlich

Schnelle und kurzfristige Maßnahmen gegen den Lehrermangel, die vom Land Thüringen finanziert werden müssen. Die GEW Thüringen unterstützte diese Petition und rief ihre Mitglieder dazu auf, diese zu unterzeichnen.

Quelle: pixabay - CC3 - RobinHiggins

Hier der Abschlussbericht des Petitionsausschusses, der am 01.07.2019 veröffentlicht wurde:

„Der Petitionsausschuss hat am 22. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Im Rahmen der Vorbereitung der Anhörung wurde der zuständige Fachausschuss - Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (AfBJS) - um Mitberatung der Petition ersucht.

Im Rahmen der Anhörung haben der Petent und eine von ihm benannte Vertrauensperson das Anliegen noch einmal öffentlich gegenüber dem Petitionsausschuss sowie Vertretern des AfBJS vorgetragen. Für die Landesregierung nahm ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) an der Anhörung teil.

Der AfBJS hat die Petition im Anschluss an die Anhörung inhaltlich beraten und darauf hingewiesen, dass seit nunmehr zweieinhalb Jahren intensive Vorarbeiten, Planungen und Gesetzgebungsverfahren (sowohl im Haushaltsgesetz als auch im TMBJS) hinsichtlich der Ausbildung der Lehrer und der Einstellungsmodalitäten stattfinden.

Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 69. Sitzung am 20. Juni 2019 abschließend beraten und im Ergebnis festgestellt, dass dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen wurde (§ 17 Nr. 3 ThürPetG). Der Ausschuss ist damit der Beschlussempfehlung des AfBJS gefolgt.“

Hier der Zwischenbericht des Petitionsausschusses, der am 22.03.2019 die öffentliche Anhörung durchführte:

„Der Petitionsausschuss hat am 22. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. In Vorbereitung der Anhörung hatte der Petitionsausschuss den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als zuständigen Fachausschuss nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) hinzugezogen.

Im Rahmen der Anhörung haben der Petent und eine weitere von ihm benannte Vertrauensperson das Anliegen noch einmal öffentlich und direkt gegenüber dem Petitionsausschuss sowie Vertretern des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vorgetragen. Für die Landesregierung hat ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport an der Anhörung teilgenommen.

Außerdem hat der Petitionsausschuss den zuständigen Fachausschuss gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ThürPetG um Mitberatung ersucht, d.h. der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wird sich noch gesondert mit dieser Petition befassen und dem Petitionsausschuss das Beratungsergebnis mitteilen. Danach wird der Petitionsausschuss die Petition beraten.“

Hier der Zwischenbericht des Petitionsausschusses, der am 17.01.2019 tagte:

„Der Petitionsausschuss hat in seiner 61. Sitzung am 17. Januar 2019 beschlossen, zu der Petition eine öffentliche Anhörung durchzuführen. 

Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.“

Nach Ablauf der Zeichnungsphase hat die Landtagsverwaltung am 04.12.2018 folgendes veröffentlicht:

„Die Petition wurde am 22. Oktober 2018 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Nach Ende der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist am 3. Dezember 2018 wurde die Petition auf der Petitionsplattform von 1.803 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet.

Der Petitionsausschuss wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 17. Januar 2019 beraten, ob zu der Petition eine Anhörung durchgeführt wird.“

 

Hier die Petition im Wortlaut:

  • „Welches Ziel hat die Petition?

Kurzfristige Lösung zur Beseitigung des Lehrermangels an den staatlichen Schulen des Freistaats Thüringen und damit Erfüllung der Schülerrechte nach §§ 1 und 25 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG). Sicherstellung und Verstetigung der Thüringer Unterrichtsgarantie.

  • Wie wird die Petition begründet?

Im Freistaat Thüringen bestehen seit mehreren Jahren enorme Engpässe bei der personellen Ausstattung der Schulen ganz gleich ob Grund- und Realschulen oder Gymnasien. Hintergründe sind Stellenmangel, Abwesenheiten durch Freistellungsphasen und Krankheit auch sog. Langzeitkrankheit. Dies hat zur Folge, dass der Freistaat seine Verpflichtungen gemäß §§ 1 und 25 ThürSchulG nicht mehr erfüllen kann. Fachunterricht fällt über längere Zeiträume, teilweise ganze Schuljahre, aus bzw. wird fachfremd vertreten. In den Rahmenstundentafeln nach § 44 Abs.1 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) festgelegte Stunden, müssen von den Schulen aufgrund des Mangels an Lehrkräften gekürzt werden. Klassen werden zusammengelegt, weil keine Lehrer zur Verfügung stehen. Infolgedessen können die in den Lehrplänen nach § 44 Abs. 2 ThürSchulO vorgegebenen Unterrichtsinhalte nicht oder nicht in vollem Umfang vermittelt werden. Junge Menschen, Kinder mit Interessen für Mathematik, Deutsch, Physik, Chemie, Fremdsprachen, Kunst, Musik oder Sport können nicht gemäß Ihrer Interessen, und damit auch späterer Studien- und Berufsziele, gefördert werden, wenn das entsprechende Angebot fehlt. 

Der von den grundlegenden Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Thüringen abgeleitete Bildungsauftrag als höchstes Gut und Investition in die Zukunft wird in keinster Weise erfüllt. 

Auch die Feststellung, dass der Freistaat Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländen sehr hohe Personalausgaben pro Schüler aufweist, ändert nichts an der oben dargestellten Problematik des akuten Lehrermangels. Der Thüringenplan, der Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Schulwesens, das Personalentwicklungskonzept 2025 sind anerkennenswerte Schritte in die richtige Richtung, jedoch mit hoffentlich langfristiger Wirkung. Es gibt aber auch gegenwärtig Schüler, die ein Recht auf allumfassende Bildung haben, für dessen Gewährleistung es schneller und kurzfristiger Maßnahmen bedarf, Maßnahmen, die finanziert werden müssen. Die hierfür zusätzlich nötigen Finanzmittel müssen seitens des Freistaats zur Verfügung gestellt werden. 

Wir fordern hiermit die Rechte unserer Kinder ein. Die Schüler haben keinen Vollzugsapparat, der Säumige zur Rechenschaft ziehen kann. Dafür stehen wir und dies unterstützen wir.“

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 22
Mobil:  0151 1063 2902