- 1960er Jahre, Niedersachsen:
Meine Schulzeit war begleitet von der ständigen Bedrohung einer Abschiebung, der zahlreiche Mitschüler*innen ausgesetzt waren: „Wer nicht richtig lernt und sich nicht anständig benimmt, kommt auf die ‚Hilfsschule‘“, war nahezu gesellschaftlicher Konsens, ausgesprochen von Eltern und Lehrer*innen. Die Abgeschobenen waren dann oft einfach „weg“, sie kamen auf die Sonderschule. Auch war es üblich, dass „Hilfsschüler“ verhöhnt und ausgelacht wurden, wenn „normale“ Grundschulkinder ihnen begegneten.
- 1980, Zivildienst in einem Hamburger Pflegeheim für geistig und mehrfach Behinderte:
50 Menschen zwischen 20 und 85 unterschiedlichster Beeinträchtigungen leben auf zwei Etagen (eine Männer- und eine Frauenstation) eines alten Backsteinbaus in Mehrbettzimmern. Wer kann, muss tagsüber arbeiten, entweder in der Bewirtschaftung (Küche, Garten, auch zwei Schweine sind zu versorgen) oder in der „Beschäftigungstherapie“, wo gebastelt, gemalt und gehäkelt wird, um die Produkte auf dem Weihnachtsmarkt zu verkaufen. 50 Menschen, die in ein Pflegeheim abgeschoben wurden, weil sie besondere Bedürfnisse haben und niemand sich (mehr) um sie kümmern kann. 50 Menschen, die vom Pflegepersonal als „Kinder“ bezeichnet und geduzt werden, die teilweise mit Medikamenten ruhig gestellt und gelegentlich auch geschlagen werden. Hauptberufliches Personal, das diese Zustände beklagt, bleibt nicht lange in der Einrichtung. Kritische Zivildienstleistende werden als vorübergehende Erscheinung betrachtet.
- 1980er Jahre, Studium in Niedersachsen:
Ein reines Sonderpädagogikstudium wird nicht empfohlen, weil mit Blick nach Italien, wo die
Sonderklassen schon 1977 abgeschafft und die Schüler in die regulären Klassen integriert wurden, auch in Deutschland ein Ende der Abschiebepraxis in Sonderschulen zu erwarten war. Im Rahmen der einphasigen Stufenlehrerausbildung sei aber sonderpädagogische Zusatzqualifikation für alle Pädagog*innen erforderlich.
- 1990er Jahre, Grundschule in Schleswig-Holstein:
„Nachdem wir zwei Jahre alle gemeinsam in die Schule gingen, wurde die Klasse 3d eingerichtet, die ‚Dummenklasse‘. Dorthin wurden alle Russlanddeutschen, Türken, Italiener und Ossis abgeschoben. Es war klar, dass niemand von uns aufs Gymnasium sollte“, hat mir einer meiner Studierenden vor wenigen Wochen aus seiner Schulzeit berichtet. Er hat es dennoch bis zur Hochschule geschafft.
- Heute:
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde vereinbart und ist auch in Deutschland in Kraft getreten. Artikel 24 verlangt ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen. Abschiebungen wie oben beschrieben sind jetzt nicht mehr möglich. Oder? Der Landesausschuss Diversity hat sich dieses Themas angenommen. Interviews und Erfahrungsberichte sollen verschiedene Einblicke in die Integrativität unseres Bildungssystems geben. Dabei wird bewusst die Perspektive Betroffener gewählt, um einen anderen Blickwinkel als im April-Themenheft zur Inklusion zu bieten