Thüringer Beamtenrecht
Berufserfahrung an freien Schulen wird rückwirkend anerkannt!
Mit dem "Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers" wurde auch die Regelung zur Berücksichtigung von hauptberuflichen Zeiten von beamteten Lehrer*innen - das Erfahrungsdienstalter - überarbeitet.