Relevant für alle Haushalte
Befreiung von der Zuzahlung bei gesetzlichen Krankenkassen
Wenn die Zuzahlungen für medizinische Behandlungen, Arzneimittel oder Krankenhausaufenthalte jährlich 2 Prozent des Familienbruttoeinkommens übersteigen, muss die Krankenkasse den*die Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien.