
Was die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes für Lehrbeauftragte bringen muss
12.10.2016
Lehrbeauftragte stehen derzeit nach § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) zum Land in einem „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art“. Die Eigentümlichkeit dieses Rechtsverhältnisses enteignet einen Großteil der Betroffenen nicht...