
StatementErste Bewertung des Urteils des EuGH zur Arbeitszeiterfassung
16.05.2019
Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass der EuGH den Arbeitgebern die klare Verantwortung dafür zugesprochen hat, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte die Arbeitszeitvorschriften einhalten können.