
Erfolg beim Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abordnung
01.11.2016
Im Rahmen seines Direktionsrechts darf der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Beschäftigten auch an einen anderen Dienstort abordnen. Diese Maßnahme bedarf nicht der Zustimmung des Betroffenen. Gleichwohl sind bei der Abordnung dem...