pauschale Begrenzung der Kostenübernahme für Heizkosten bei Hartz IV-Empfängern nicht zulässig
Wohnen Langzeitarbeitslose in einer unangemessen teuren Mietwohnung, haben sie gleichwohl Anspruch auf volle Übernahme ihrer Heizkosten, solange ein Wohnungswechsel nicht zumutbar ist und sie die Höhe der Heizkosten nicht beeinflussen können. Eine pauschale Begrenzung der Kostenübernahme auf die Heizkosten einer kleineren Wohnung ist unzulässig.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13. März 2006 – S 29 AS 176/05