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10.02.2010 Überleitung in den neuen Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst auch für ErzieherInnen in den Grundschulhorten?

Für ErzieherInnen in den Grundschulhorten deren Arbeitgeber das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist, gilt derzeit der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst noch nicht.
Vorabauszug aus tz 03/2010

Frage:
Ich bin als Erzieherin in einem Schulhort eingesetzt. Mein Arbeitgeber ist das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Warum werde ich nicht in den neuen Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst übergeleitet?

Antwort:
Im öffentlichen Dienst wird unterschieden zwischen dem Tarifbereich der Arbeitgeber des Bundes und der Kommunen sowie dem Tarifbereich der Arbeitgeber der Länder. Nachdem für die ErzieherInnen im öffentlichen Dienst/kommunaler Bereich ein Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst geschlossen wurde, der die Entgeltordnung regelt, ist die Übernahme dieses Tarifvertrages auch für die Erzieher im Landesdienst beabsichtigt.

Dies kann jedoch nur durch tarifliche Regelungen im jeweiligen Bundesland geschehen. Dafür wird sich die GEW-Thüringen im Rahmen der Verhandlungen zur Entgeltordnung für die angestellten Lehrkräfte im Landesdienst einsetzen.


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