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Prekär beschäftigt an Hochschulen: Lehrbeauftragte

Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird nicht nur in Unternehmen durch Werkverträge und Leiharbeit vielfach verletzt, sondern auch im öffentlichen Dienst finden sich Beispiele drastischer Diskrepanzen in der Entlohnung. An Hochschulen ist dies beispielsweise bei Lehrbeauftragten der Fall.

Zahl der Beschäftigten an Thüringer Hochschulen zum 1.12.2015 - Diagramm: GEW Thüringen
Prozentualer Anteil der Lehrveranstaltungsstunden, die im Wintersemester 2015/16 durch Lehrbeauftragte erbracht wurden. - Diagramm: GEW Thüringen

Gemäß Thüringer Hochschulgesetz können Lehraufträge zur Ergänzung des Lehrangebots vergeben werden. In der künstlerischen Ausbildung oder an dualen Hochschulen ist dies auch zur Sicherstellung des Lehrangebots möglich. Betrachtet man die Zahlen1, in welchem Umfang Lehraufträge vergeben werden bzw. wie viele Lehrbeauftragte ihre Arbeit an den Thüringer Hochschulen verrichten, drängt sich die Frage auf, ob es sich bei den Lehrveranstaltungen tatsächlich um Ergänzungsangebote handelt oder ob Lehrbeauftragte teilweise als billiger Ersatz für hauptberuflich Lehrende missbraucht werden.

Aufgrund des Zeitpunktes der Datenerhebung im Wintersemester 2015/16 sind noch keine Daten der Dualen Hochschule Gera-Eisenach enthalten. Belastbare Zahlen, inwieweit Lehrbeauftragte nebenberuflich tätig sind oder tatsächlich ihren Lebensunterhalt durch mehrere Lehraufträge an unterschiedlichen Einrichtungen bestreiten, liegen nicht vor.

Im Folgenden wird ein Beispiel betrachtet, in dem wir davon ausgehen, dass die betroffene Person ihr Einkommen ausschließlich aus Lehraufträgen bezieht. Neben Nachteilen, wie bspw. keiner Vertretung durch Personalräte, Unsicherheit durch häufig kurze Befristungen, Wegezeiten zwischen den Arbeitsstätten und den damit verbundenen Kosten, schmerzt insbesondere die geringe Vergütung. 

Vergleich zwischen Lehrbeauftragten und Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA)
LehrbeauftragteLfbA (Bsp. TV-L E13, Stufe 3)

Vergütung pro Lehrveranstaltungsstunde (LVS) a 45 Minuten: durchschnittlich etwa 26,40€.
Bei 540 LVS pro Jahr ergäbe sich ein Jahresbruttoeinkommen von 14.256 €

18 LVS x 30 Wochen Vorlesungszeitraum pro Jahr = 540 LVS pro Jahr.
Bei einem Jahresbruttogehalt von 52.300 € ergibt sich ein Betrag von rund 97 € pro LVS

Stundenlohn: 210 Arbeitstage zu je 8 Std. = 1680 Std., ergibt etwa 8,50 € /Stunde

Stundenlohn: 210 Arbeitstage zu je 8 Std. = 1680 Std., ergibt etwa 31 € / Stunde

Private Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung muss aus dem Nettolohn finanziert werden.Sozialversicherungsabgaben anteilig durch Arbeitgeber finanziert. Arbeitgeberanteil etwa 20 %.
Kein Urlaubsgeld / keine Jahressonderzahlung48 % eines Monatslohns als Jahressonderzahlung
Vergütungsausfall bei Krankheit.Lohnfortzahlung bei Krankheit
Kein bezahlter Urlaub30 Tage Urlaub
Aufgrund der nicht vorhandenen Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung müssten die Lehrbeauftragten ca. 20 % mehr Einkommen erzielen als dievergleichbaren LfbA. Krankheits- und Urlaubstage blieben dabei noch unberücksichtigt. Für das Beispiel ergäbe sich daraus eine Vergütung von 116 € pro LVS. 

Hinsichtlich der Vergütung der Lehraufträge ist im ThürHG lediglich geregelt, dass diese zu vergüten sind bzw. dass unter Umständen auch auf eine Vergütung verzichtet werden kann. Konkrete Unter- und Obergrenzen sind per Verwaltungsvorschrift geregelt und betragen 16 € bzw. 66 €. Ähnlich wie auch bei studentischen Beschäftigten erfolgt die Festlegung der Vergütungen bzw. deren Obergrenzen hierbei einseitig durch den Arbeitgeber.

Anlässlich des diesjährigen Gewerkschaftstages der GEW wurden die Forderungen zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten einstimmig beschlossen.

Die GEW fordert:

  • Die Vergütung von Lehraufträgen muss sich an den Brutto-Arbeitgeberkosten der vergleichbaren Tarifbeschäftigten orientieren, damit Lehrbeauftragte nicht billiger sind als hauptberufliches Lehrpersonal.
  • Bund und Länder müssen die Hochschulen finanziell und personell so ausstatten, dass das grundständige Lehrangebot im Rahmen von ordentlichen Beschäftigungsverhältnissen erbracht werden kann. Lehraufträge dürfen dazu nicht missbraucht werden.
  • Die Mindestbeitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige sollen aufgehoben werden. Auch bei geringem Einkommen müssen die Abgaben proportional zum Einkommen sein.
  • Ein flächendeckendes Berichtswesen soll für Transparenz hinsichtlich des Einsatzes von Lehrbeauftragten sorgen.
  • Dort wo bislang grundständige Lehre dauerhaft durch Lehraufträge erbracht wird, sind die Hochschulen so auszustatten, dass diese Angebote im Rahmen von ordentlichen Beschäftigungsverhältnissen angeboten werden können. Lehrbeauftragte sollen in entsprechende Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden.
  • Landeshochschulgesetze sollen so geändert werden, dass die Lehrbeauftragten Mitglieder der Hochschule sind und der Statusgruppe des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals angehören.

Auf unser 24. Thüringer Hochschulkonferenz im April 2017 haben wir auf die prekäre Situation vieler Lehrbeauftragten aufmerksam gemacht. Wir erwarten, dass die von uns ausgesandten Signale von der Landesregierung aufgegriffen werden und in die Hochschulgesetzgebung einfließen werden.

Nicht zuletzt müssen auch die Betroffenen alle Möglichkeiten nutzen, sich gewerkschaftlich zu organisieren Aktivitäten zu unterstützen, um somit auf ihre prekären Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen.

 

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[1] Thüringer Landtag, Parlamentsdokumentation: Drucksache 6/2662, 13.09.2016

[2] Amtsblatt des TMBWK Nr. 7/2010, S. 214, 23.07.2010: Durchschnittliche Vergütung pro LVS: 24 €.
Thüringer Landtag, Parlamentsdokumentation, Drucksache 6/441, 27.03.2015: Annahme einer Steigerung seit 2011 um 10 %, d. h. aktuell etwa 26,40 €.

[3] Alternativ können bspw. auch Personalmittelsätze der DFG als Grundlage verwendet werden. Für 2017 sind diese 63.300 € bzw. 68.400 € für wiss. Personal ohne Promotionsabsicht mit weniger bzw. mehr als 3 Jahren Berufserfahrung. Somit ergäben sich 117 € bzw. 127 € pro LVS.

Kontakt
Thomas Hoffmann
Stellvertretender Landesvorsitzender
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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Thomas Hoffmann
Marko Hennhöfer