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Infoblatt 19/2017 der Landesrechtsstelle nun online

Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung oder ärztlicher Untersuchung

Grundsätzlich dürfen Beamtinnen und Beamte dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben. Mitunter gibt es jedoch triftige Gründe, die ein Fernblieben unvermeidbar machen. Dann ist zu beachten: Anzeige, Freistellung, Fortzahlung der Besoldung, Abwesenheit.

 

Das vollständige Informationsblatt der Rechtsstelle können Sie als GEW-Mitglied in der rechten Spalte herunterladen.

Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.