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Infoblatt 06/2017 der Landesrechtsstelle nun online

Leistungen für Beamt*innen bei der Pflege erkrankter Kinder

Häufig wird von Beamten die Frage gestellt, welche Leistungen bei der Pflege erkrankter Kinder gewährt werden. Im Zusammenhang mit der Verbeamtung von Lehrern soll auf dieses Thema erneut aufmerksam gemacht werden.

Wird dem Beschäftigten durch ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass er zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes vom Dienst fernbleibt, erfolgt die Freistellung ... 

Nach § 25 Abs. 3 ThürUrlVO ist Beamt*innen aus persönlichen Gründen

  1. längstens ... Arbeitstage im Urlaubsjahr für jedes Kind, insgesamt jedoch höchstens ... 
  2. bei Alleinerziehenden längstens ..., insgesamt jedoch höchstens ... rbeitstage im Urlaubsjahr

Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren, wenn ... 

Eine darüber hinausgehende Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zulässig, wenn ... 

  1. die bereits ein ... 
  2. bei der eine Heilung ...
  3. die lediglich eine ... 

Der Sonderurlaub nach Satz 2 kann nur ...

 

Das vollständige Informationsblatt der Rechtsstelle können Sie als GEW-Mitglied in der rechten Spalte herunterladen.

Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

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