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Es muss sich was ändern! Wir fordern einen Tarifvertrag für alle Studentischen Beschäftigten!

Die GEW Thüringen erwartet von der Landesregierung nun endlich ernsthafte Schritte für einen Tarifvertrag Studentischer Beschäftigter. Wie viel Arbeitszeit erbringt diese Gruppe eigentlich? Welche Rechte hat sie und welche noch nicht? Was müssen die nächsten Schritte sein?

  • Wer oder was bin ich und was mache ich eigentlich hier?

Ca. ein Viertel der Gesamtarbeitszeit eines Instituts an einer Hochschule wird von sogenannten studentischen Beschäftigten erledigt. Doch wer ist eigentlich Studentisch*e/r Beschäftigt*e/r? Innerhalb dieser Gruppe gilt es verschiedene Aufgaben und Qualifikationen zu unterscheiden. Die GEW Thüringen unterscheidet nach folgenden Gruppen: 

  1. Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (also i. d. R. Bachelorstudierende, aber auch Studierende ohne Erstes Staatsexamen). Sie werden als Sachmittel im Haushalt der Hochschulen geführt und haben keine Interessenvertretung. Sie werden korrekt bezeichnet als Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne wissenschaftlichen Hochschulabschluss, „studentische Hilfskräfte“ ist nur ein umgangssprachlicher Begriff.
  2. Wissenschaftliche Hilfskräfte mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss können Masterstudierende oder auch Menschen mit Masterabschluss sein. Sie sind keine Sachmittel und können über die Personalvertretungen vertreten werden, sofern sie nicht mehr als Studierende immatrikuliert sind. Dies betrifft aber sehr wenige. Somit sind fast alle wissenschaftlichen Hilfskräfte nicht von einer Personalvertretung erfasst. Allgemein werden sie als wissenschaftliche Hilfskräfte bezeichnet.
  3. Eigentlich gibt es eine dritte Gruppe von studentischen Beschäftigten: Die studentischen Aushilfen. Sie verrichten Servicetätigkeiten (z. B. in der Bibliothek oder im Rechenzentrum) und sind nach TV-L zu vergüten und entsprechend ihrer Tätigkeiten einzugruppieren. Diese Beschäftigten müssten als Aushilfen angestellt und entsprechend entlohnt werden. Da dies für die Hochschulen aber mit höheren Kosten verbunden ist, erfolgt vielfach missbräuchlich die Einstellung als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft.

Ein Viertel der Arbeitszeit an Instituten heißt in Zahlen: Ca. 4000 Studierende in Thüringen arbeiten als Hilfskräfte an den Hochschulen1. Insgesamt ist die Situation jedoch sehr unübersichtlich. Zum einen gilt es anhand von Qualifikationen und auch Arbeitsaufgaben der studentischen Beschäftigten zu unterscheiden. Zum anderen gibt es aber eine hohe Fluktuation an studentischen Beschäftigten, was daran liegt, dass Hilfskräfte oftmals bzw. fast ausschließlich einen Arbeitsvertrag nur über die Dauer der Vorlesungszeit bekommen, sprich: für vier oder weniger Monate. Eine planungssichere  Studienfinanzierungsmöglichkeit sieht anders aus, da in der vorlesungsfreien Zeit der Verdienst oftmals wegfällt. Die Arbeitswirklichkeit wurde bereits anschaulich von einem unserer Mitglieder vor einiger Zeit beschrieben. Doch nicht nur die Vertragslaufzeiten sind eine Baustelle, auch andere Faktoren müssen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen für Studentische Beschäftigte berücksichtigt werden, denn: 

  • Bisher von Tarifverträgen ausgenommen: Studentische Hilfskräfte.

Wie viel studentische Beschäftigte beispielsweise für ihre Arbeit maximal verdienen, das regelt die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) per Verordnung. Das ist der Arbeitgeberverband, zu dem sich die Bundesländer zusammengeschlossen haben, um mit den Gewerkschaften den sogenannten Tarifvertrag der Länder (TV-L) auszuhandeln. Dieser gilt auch an den Thüringer Hochschulen für alle Angestellten, mit einer Ausnahme: Die studentischen Beschäftigten. Laut TdL sind Einschränkungen bei der flexiblen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und der geringe finanzielle Spielraum der Hochschulen Argumente gegen die Tarifierung der studentischen Beschäftigten.

Die TdL ist zwar einerseits nicht bereit, studentische Beschäftigte in den allgemeinen Tarifvertrag (TV-L) aufzunehmen, hat aber andererseits Höchstgrenzen (!) für deren Entlohnung festgelegt und vor Kurzem (2017) angepasst. Maximal dürfen pro Stunde 9,64 € (bzw. 11,23 € für Studierende mit Bachelorabschluss) im Tarifgebiet Ost gezahlt werden. Eine Untergrenze gab es bis zur Einführung des allgemeinen Mindestlohns allerdings nicht. Selten wird diese Möglichkeit genutzt und die „Hilfskräfte“ bekommen trotz der Möglichkeit mehr zu zahlen: Mindestlohn.

Für studentische Hilfskräfte gelten zwar die Vereinbarungen über gesetzliche Mindeststandards, wie beispielsweise Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, weitergehende Regelungen wie bei den tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen aber nicht. Leider wissen selbst das viele Studierende nicht oder fordern ihre Rechte nicht ein. Unterstützung könnten Studierende beispielsweise bei einer Personalvertretung bekommen, doch die gibt es für die studentischen Beschäftigten auch nicht. 

  • Wir wollen einen Tarifvertrag für alle Studentischen Beschäftigten!

Die GEW Thüringen setzt sich für einen Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten ein. Die Regierungskoalition hier in Thüringen hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, Gespräche über eine Einführung eines Tarifvertrages mit Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Studierendenschaften zu beginnen bzw. zu führen. Bisher gab es bzw. blieb es im Großen und Ganzen bei Absichtsbekundungen. Aus dem Finanzministerium gab es im Frühjahr 2016 zum Beispiel (mit Verweis auf die Entscheidung der TdL, dass es vorerst keinen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte geben soll) eine Absage, nachdem wir die Initiative ergriffen haben und im Frühjahr 2016 auf das Finanzministerium zugegangen sind. 

  • Weshalb wir trotz bisheriger Absagen dran bleiben:

In Berlin gibt es seit dem Jahre 1986 einen Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten. Warum sollen es die anderen Bundesländer also nicht auch bekommen?

Die GEW insgesamt wie auch die GEW Thüringen wird sich weiterhin für einen Tarifvertrag einsetzen, aber für einen Tarifvertrag braucht es auch die Arbeitgeberseite, die diesen verhandeln will. Und auch wenn es politisch so scheint, dass ein Tarifvertrag momentan in weiter Ferne liegt, erarbeiten wir gleichzeitig alternative Konzepte, die die Situation von allen studentischen Beschäftigten verbessern könnten. Hierunter fällt die Forderung nach einer Personalvertretung für studentische Beschäftigte im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG). Weitere Möglichkeiten, die zur Verbesserung der Situation studentischer Beschäftigter führen können, werden zurzeit erarbeitet.

Immerhin gibt es diesbezüglich seitens der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Initiative, entsprechende Konzepte zu erörtern. Es liegt also an uns, genug Argumente aufzuzeigen, um die Entscheidungsträger*innen in Handlungsnot zu bringen. Allerdings schaffen wir das als GEW Thüringen nicht allein, studentische Beschäftigte müssen für ihre eigenen Interessen auch selbst eintreten. Während wir von gewerkschaftlicher Seite versuchen werden in Zusammenarbeit mit den kooperationswilligen Fraktionen an sinnvollen Lösungen zu arbeiten, wollen wir möglichst viele studentische Beschäftigte mobilisieren.

Die GEW Thüringen plant bis Ende dieses Jahres diesbezüglich Informationsveranstaltungen an verschiedenen Hochschulstandorten und eine Veranstaltung zur Aufklärung der Studierendenräte, Betriebsverbände und Personalräte in Sachen rechtlicher Stellung studierender Beschäftigter durchzuführen. Wir bleiben also dran und hoffen auf eine erfolgreiche Aktivierung derjenigen, die uns beim Kampf um einen Tarifvertrag unterstützen können und wollen!

 

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1 - Leider liegen dazu keine genauen Zahlen vor, da Verträge erfasst werden und nicht Personen.

Kontakt
Julian Degen
Betriebsverbandsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission Studentische Beschäftigte
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 56
Julian Degen