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Die Vergütung von „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ (LfbA) an Hochschulen

Im Juli 2015 hat die vom Landesvorstand eingesetzte Arbeitsgruppe „LfbA“ zwei Mal getagt und konkrete Forderungen für die tarifliche Eingruppierung an Hochschulen vorbereitet.

Foto: GEW

Die AG setzt sich aus betroffenen Lehrkräften aus allen Betriebsverbänden zusammen, außerdem gehören ihr Ulricke Rausch als Referatsleiterin Angestellten und Beamtenpolitik, Dr. Michael Gebel als stellvertretender Referatsleiter sowie Kathrin Vitzthum (Landesvorsitzende) und Thomas Hoffmann (stellv. Landesvorsitzender) an.

Nachdem die Vergütung angestellter LfbA an Hochschulen in den fünf „neuen“ Bundesländern seit über 20 Jahren von der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) durch eine– uns nicht zufriedenstellende – Richtlinie geregelt ist und auch kein Erfolg bei der Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) erzielt werden konnte, möchten wir jetzt auf Landesebene Nägel mit Köpfen machen. Die GEW Thüringen wird demnächst die Landesregierung zu Tarifverhandlungen für Lehrkräfte an Hochschulen auffordern. Hierzu bereitet die Arbeitsgruppe LfbA Tarifforderungen sowie Verhandlungs- und Arbeitskampfstrategien vor, die in die Tarifkommission und den Landesvorstand eingebracht werden.

Bei der Umsetzung des von der 8. Landesvertreterversammlung 2014 beschlossenen Forderungskatalogs für diese Berufsgruppe geht es insbesondere um:

  • die Eckeingruppierung aller Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) in die Entgeltgruppe 13 bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses,
  • die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14, wenn Heraushebungsmerkmale (z. B. eine Promotion, langjährige wissenschaftliche Berufserfahrung oder die Wahrnehmung von Aufgaben mit besonderer Verantwortung, bspw. Leitungsaufgaben) erfüllt sind,
  • die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15, wenn neben der Promotion oder langjähriger wissenschaftlicher Berufserfahrung weitere Heraushebungsmerkmale (z. B. die Wahrnehmung von Aufgaben mit besonderer Verantwortung, bspw. Leitungsaufgaben, die Wahrnehmung professoraler Aufgaben, die selbstständige Leitung eines Fachgebiets, besondere curriculare Eigenverantwortung) erfüllt sind,
  • bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses, der kein wissenschaftlicher Hochschulabschluss im Sinne Protokollerklärung Nummer zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L ist (z. B. Bachelor oder FH-Diplom) Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12.

Im Vordergrund steht dabei das Ziel, dass Lehrkräfte an Fachhochschulen für gleiche Arbeit auch gleich vergütet werden wie Lehrkräfte an Universitäten. Nach der bisherigen TdL-Richtlinie sind LfbA an Fachhochschulen mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss momentan nur in der Entgeltgruppe 11 eingestuft, für die gleiche Arbeit an Universitäten erfolgt eine Eingruppierung in die E 13. Andere berechtigte Anliegen, wie zur Schaffung einer einheitlichen Personalkategorie oder zur Lehrverpflichtung, sieht die Arbeitsgruppe gegenüber den genannten Kernforderungen zunächst als zweitrangig an, sollen jedoch auch weiter verfolgt werden, bspw. im Zusammenhang mit der nächsten Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes.

Im Gespräch mit Wissenschaftsminister Tiefensee, das die Landesvorsitzende und ihre Stellvertreter im Juli geführt haben, wurde konkrete Bereitschaft signalisiert, die Situation der Lehrkräfte für besondere Aufgaben entsprechend dem Koalitionsvertrag zu verbessern. Auch seien schon konkrete Vorstöße diesbezüglich seitens des Finanzministeriums gegenüber der TdL gemacht worden. Damit sind wir schon einen Schritt weiter als mit den Vorgängerregierungen, in denen der jeweilige Wissenschaftsminister Unterstützung für unsere Forderungen angekündigt hatte, jedoch gleich vom Finanzministerium abgeblockt worden ist.

Es bestehen also berechtigte Hoffnungen, dass wir unsere Forderungen für LfbA an Hochschulen demnächst in Tarifverhandlungen einbringen können. Anfang November initiiert die GEW eine Aktionswoche „Gute Arbeit in der Wissenschaft“, in der an allen Hochschulstandorten Veranstaltungen stattfinden werden und unsere Forderungen thematisiert werden können.

Allerdings wird es auch von einer rotrot-grünen Landesregierung keine Geschenke geben: die betroffenen Lehrkräfte müssen ihre Kampfbereitschaft gegenüber dem Arbeitgeber schon zeigen und zum Ausdruck bringen, dass sie ggf. auch zum Erzwingungsstreik bereit sind. Die Erzieher*innen haben es uns vorgemacht.

Kontakt
Thomas Hoffmann
Stellvertretender Landesvorsitzender
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Mobil:  0173 389 4487
stellv. Landesvorsitzender: Thomas Hoffmann