| | Der monatliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Beitragsordnung der GEW.
Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrag erfolgt im Allgemeinen vierteljährlich für 3 Monate im 2. Monat des Vierteljahres (nicht quartalsweise). Die Bezahlung wird im Allgemeinen per Lastschrifteinzug vorgenommen.
Hier können Sie sich über die konkrete Höhe Ihres Mitgliedsbeitrages informieren.
Bei Fragen zum Mitgliedsbeitrag, zum Beitragseinzug oder bei Änderung Ihrer Mitgliedsdaten wenden Sie sich bitte an unseren Kollegen in der Mitgliederverwaltung der Landesgeschäftsstelle:
Detlef Rost | Telefon: | 0361 59095
- 16 | Fax: | 0361 59095
- 60 | 
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