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22.11.2010 Weimarer Aufruf: Mindestlohn in der Weiterbildung

Anfang Oktober lehnte das Arbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen Mindestlohn in der Weiterbildung "mangels Vorliegens eines öffentlichen Interesses" ab. Die GEW will das nicht hinnehmen und fordert mit dem "Weimarer Aufruf" die Ministerin von der Leyen nachdrücklich auf, ihre Entscheidung zu revidieren und dafür zu sorgen, dass Weiterbildnerinnen und Weiterbildner zukünftig den vereinbarten Mindestlohn erhalten.
WEIMARER AUFRUF FÜR MINDESTLOHN IN DER WEITERBILDUNG

 Weimarer_Aufruf.pdf
 Weimarer Aufruf
Wortlaut und Unterschriftenliste
(pdf-Datei, 105 kB)



Anlässlich der Weimarer Herbstakademie Weiterbildung 2010 der GEW und anderer Träger der Erwachsenenbildung am 5./6.11.2010 wurde folgender Aufruf initiiert:

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Weimarer Aufrufs für Mindestlohn in der Weiterbildung kritisieren scharf die Entscheidung der Ministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, den bestehenden Branchentarifvertrag Weiterbildung nicht für allgemeinverbindlich zu erklären.

Besonders empört sind wir über die Begründung, dass es dafür kein
öffentliches Interesse gäbe. Für die ca. 25.000 Beschäftigten in diesem Segment derWeiterbildung wird es nun keinen Mindestlohn geben. Die Weiterbildung bleibt so ein Tummelplatz unseriöser Anbieter.

Gute Bildung braucht Qualität und Qualität hat ihren Preis.

Es kann nicht sein, dass Weiterbildnerlnnen Kurse für Erwerbslose geben und
selbst oft nur am Existenzminimum leben.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern Ministerin von der Leyen
nachdrücklich auf, ihre Entscheidung zu revidieren und dafür zu sorgen, dass
Weiterbildnerlnnen zukünftig den vereinbarten Mindestlohn erhalten.

Weimar, den 6. November 2010


Weimarer Aufruf online unterzeichnen



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