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Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft noch zeitgemäß?

Als Anregung zum Nachdenken hier ein Artikel aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 30.09.2007


Jeder ist seines Unglückes Schmied


Wer darauf verzichtet, in die Gewerkschaft einzutreten, soll sich nicht wundern, wenn sein Lohn kaum zum Leben reicht

Von Hilmar Höhn
 

All diejenigen, die einem gesetzlichen Mindestlohn skeptisch begegnen, können sich durch die Koalitionsdebatte zu den Briefträgern bestätigt sehen. Der in der Branche führende Arbeitgeberverband hat sich mit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) über einen Mindestlohn für die Zusteller verständigt. Nun tritt unter anderem in Person des Bundeswirtschaftsministers Michael Glos (CSU) der Staat in die Verhandlungen ein – in dem er sich mit Hilfe eines eiligst gegründeten Arbeitgeberverban­des der Konkurrenz einig ist, dass der bereits auf neun Euro festgelegte Mindestlohn zu hoch sei.

 

Damit ist die Lohnfrage da angelangt, wo sie Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände in der deutschen Geschichte nie haben wollten. Sie ist zum Gegenstand der Politik und der Auseinandersetzung zwischen den Koalitionspartnern geworden. Damit wäre das – von der Koalition vor kaum mehr als drei Monaten beschlossene – Projekt zur Einführung branchenbezogener Mindestlöhne schon wieder in Gefahr. Das wäre fatal. Denn die Verabredung, branchenweise durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber­verbänden und Gewerkschaften zu Mindestlöhnen zu kommen, hätte ja auch einen Nebeneffekt erzielt: indem sie Arbeitgebern wie auch den Beschäftigten in Wirtschafts­zweigen mit nur schwachen oder gar keinen Tarifverträgen die Bedeutung von Verbänden und Gewerkschaften vor Augen führt. Das könnte für beide Organisationen wichtig werden, um neue Mitglieder zu gewinnen -–und damit auf mittlere Sicht Löhne und Arbeitsbedingungen wieder in eigener Regie zu regeln. So wie es im Sinne des Grund­gesetzes ist.

 

Statt dessen aber erleben wir darüber hinaus den Appell von Gewerkschaftern an den Staat, er möge nicht nur branchenbezogene Mindestlöhne garantieren, sondern tatsächlich in die Tarifautonomie eingreifen und einen bundesweit einheitlich gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen. Dies aber widerspricht allen historischen Erfahrungen der Gewerkschaftsbewegung.

 

In der Adenauer-Republik war der Umgang mit den Gewerkschaften keineswegs von Wohlwollen geprägt. Die Regierung Erhard schloss sich da nahtlos an, die Regierung Kohl versuchte, die Streikfähigkeit der Gewerkschaften zu brechen. Und manche Gewerkschaften, die für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns streiten, haben bei Tarifverhandlungen mit Bund, Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren regelrecht leidvolle Erfahrungen sammeln müssen. Wieso sollte die Lohnfrage also ausgerechnet bei Staat gut aufgehoben sein?

 

In der gewerkschaftlichen Diskussion über den gesetzlichen Mindestlohn spielen zwei Argumente eine herausragende Rolle. Erstens: Die Gewerkschaften können Menschen in vielen Branchen nicht (mehr) vor Lohndumping schützen. Zweitens: Wenn Arbeitgeber Arbeit bezahlen wie Dreck, ist die Würde der Arbeitenden verletzt.

 

Aber müssen die Gewerkschaften wirklich alle Arbeitnehmer schützen? Anders gefragt: Sind Gewerkschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts? Manchen Arbeit­nehmern, vor allem nichtorganisierten, mag dies so vorkommen. Sie zahlen keine Beiträge, aber von Tariferhöhungen und Urlaubsregeln profitieren sie doch. Wenn dann aber, wie in manchen Wirtschaftszweigen, solche Trittbrettfahrer überhand nehmen, dann sinkt die Durchsetzungsfähigkeit der jeweiligen Gewerkschaft. Früher oder später brechen dann die Arbeitgeber mit ihren Forderungen nach längeren Arbeitszeiten und immer niedrigeren Löhnen durch. Schließlich kommen die Kapitalisten nicht von der Caritas.

 

Und Gewerkschaften sind eben nicht Körperschaften öffentlichen Rechts. Sondern sie sind Organisationen zur Selbsthilfe, der gegenseitigen Hilfe, also: der Solidarität. Geeint und ausgestattet mit dem Recht, als ultima ratio im Konflikt die Arbeit niederzulegen, können abhängig Beschäftigte jenen Machtüberschuss der Arbeitgeber ausgleichen, über den diese als Eigentümer der Produktionsmittel verfügen. Nur auf Basis einer starken Organisation können Tarifverträge ausgehandelt werden, in denen der Arbeitsleistung auch ein fairer Lohn gegenübersteht.

 

Der Beitritt zu einer Gewerkschaft ist ein politisches Statement. Es ist das Bekenntnis, gemeinsam mit anderen materiell wie qualitativ mehr erreichen zu wollen und zu können als allein. Umgekehrt heißt das aber auch: Keiner Gewerkschaft beizutreten, ist ebenfalls ein Statement. Es heißt, dass man entweder glaubt, als Experte besondere Durchsetzungsmöglichkeiten zu haben, oder aber bereit ist, die Ordnung der Verhältnisse, in denen man arbeitet und lebt, anderen zu überlassen. Das mag nicht einmal eine bewusst getroffene Entscheidung sein. Aber sie bleibt dennoch eine Entscheidung, die gerade von Gewerkschaften ernst genommen werden muss.


Wenn heute in einer Reihe von Wirtschaftszweigen der Verdienst einer Vollzeitstelle nicht mehr fürs eigene Auskommen reicht, dann ist die Würde des Menschen angetastet. Aber zu dieser Würde gehört eben auch, dass der Mensch sich nicht klaglos fügt, sondern sich engagiert. Dieses Engagement ist mindestens ebenso sehr eine Quelle menschlicher Würde. Das heißt dann aber auch, dass der, der sich heute nicht gegen einen Stundenlohn von 3,50 Euro wehrt, seines eigenen Unglücks Schmied ist. Schließlich hat er es in der Hand, dies zu ändern.



Sicher ist der Weg steinig, über gewerkschaftliche Organisation wieder den Schutz vor Ausbeutung sicherzustellen. Er ist gerade in den Lohndrücker-Branchen nicht ohne persönliche Risiken. Und es wird Jahre dauern, bis Erfolge vorliegen. Aber ein von Menschen gelebtes System wie Tarifverträge ist mehr wert als ein Gesetz und eine Kommission, die auf dem Verordnungsweg Tarifverhandlungen überflüssig machen.



Die Geschichte der Arbeiterbewegung ist geprägt von großen Siegen und schweren Niederlagen. Sie reicht zurück bis zu den streikenden Nekropolenarbeitern in Theben 1155 v. Chr., über die ausgesperrten Breslauer Gürtler 1329, sie erzählt die Niederlage der Textilarbeiter von Crimmitschau 1903, dem Erfolg der IG Metall von 1984 im Konflikt um die 35-Stunden-Woche, und so weiter. Auch in den bittersten Zeiten galt: Gewerkschaften haben hierzulande nicht beim Gesetzgeber um einen Mindeslohn gebeten.

(c) Süddeutsche Zeitung vom 30.09.2007




Was haben die Gewerkschaften je für uns getan?



Das australische Orginal der Abteilung Bergbau und Energie der australischen Industriegewerkschaft (ETU) und der Gewerkschaftsdachverband National Unions of Worker (NUW):




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