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Pfad zur Seite:Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen - Aktuelles - Verhandlungen zur Entgeltordnung des TV-L

Verhandlungen zur Entgeltordnung des TV-L

Unterseiten:

Bericht von der Tarifkonferenz am 11.03.2010

Entgeltordnung für Lehrkräfte - Ihre Meinung ist gefragt

Bericht von der Strategiekonferenz



Informationen zur Entgeltordung für Schulen und Hochschulen auf der Website des GEW-Hauptvorstandes






Informationen des GEW-Hauptvorstandes zu den Tarifverhandlungen


„Es wird vereinbart, unverzüglich nach den Sommerferien Verhandlungen zur Entgeltordnung (einschließlich des Lehrerbereichs) aufzunehmen.“

Auf Grund dieser Vereinbarung, die Teil der Tarifeinigung vom 01.03.2009 ist, werden im September die Verhandlungen zur Eingruppierung der Beschäftigten der Länder aufgenommen. Der Klammereinschub ermöglicht es der GEW, das über 40 Jahre andauernde einseitige Diktat der Eingruppierung von angestellten Lehrkräften durch die Arbeitgeber endlich aufzubrechen. Erstmals seit 1996 ist es möglich, einen Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte zu verhandeln und mit allen gewerkschaftlichen Mitteln eine gerechtere, transparentere und auch bessere Vergütung zu erreichen.


Wer sind aber die „Lehrkräfte“, um die es hier geht?

Eine Defnition fndet man in der SR 2lI (Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte) im alten BAT/ BAT-O: „Lehrkräfte im Sinne dieser Sonderregelungen sind Personen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes der Tätigkeit das Gepräge gibt.“ In Thüringen gehören dazu Lehrerinnen, Lehrer und Sonderpädagogische Fachkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an Fachhochschulen und Universitäten.

Es geht um alle Tarifbeschäftigten

Für die GEW geht es aber nicht nur um die Lehrkräfte. Zusammen mit ver. di, GdP und dbb-tarifunion wird die komplette Entgeltordnung des TV- L, also die Eingruppierung für alle Tarifbeschäftigten der Länder verhandelt. Dazu gehören u. a. alle Beschäftigtengruppen an Hochschulen, für die der TV-L gilt sowie die im Landesdienst beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher. Der gerade erzielte Tarifabschluss für die Erzieherinnen in den Kommunen ist dafür eine Vorgabe, deren Durchsetzung aber erst erkämpft werden muss.


Aktuelle Tarifinfo

Info Nr. 6 vom 19.02.2010
Zähe Lehrkräfte-Verhandlungen
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) spielt auf Zeit und mauert in entscheidenden Punkten


Die aktuellen Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften

Im Bereich des TV-L werden die Eingruppierungsvorschriften des BAT/BAT-O solange angewendet, bis die Entgeltordnung des TV-L verhandelt und in Kraft ist. Im BAT beginnt aber bereits die besondere Behandlung von Lehrkräften. In der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der BAT-Vergütungsordnung (Anlage 1a zum BAT/BAT-O) ist festgelegt:
„Die Anlage 1a gilt nicht für Angestellte, die als Lehrkräfte beschäftigt sind, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist“. Für den Bereich des BAT-O wurde dieser „Ausschluss“ noch präzisiert: „Diese Angestellten sind – gegebenenfalls nach näherer Maßgabe von Richtlinien – in der Vergütungsgruppe eingruppiert, die der Besoldungsgruppe entspricht, in welcher der Angestellte eingestuft wäre, wenn er im Beamtenverhältnis stünde.“ (aus Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O vom 08.05.1991)
Durch diese Ausschlussklauseln sind also alle Lehrkräfte ein bisschen Beamte. Zumindest diktiert ihnen der Arbeitgeber per Besoldungsgesetz woder einseitig erlassenen TdL-Richtlinien die Eingruppierung. Obwohl weit weg von „Besoldung und Versorgung“ werden Angestellte eingeteilt in „Erfüller“ und „Nichterfüller“ und werden beurteilt und befördert (oder auch nicht) wie Beamte. Dieses einseitige Diktat ist mit der Tarifeinigung vom 01.03.2009 durchbrochen worden. Nun liegt es an uns, diese Chance zu nutzen.


Was ist pädagogische Arbeit wert?

In öfentlichen Debatten, egal ob ernsthaft geführt oder politische Sonntagsrede, ist man sich über alle Partei- und Interessensgrenzen hinweg einig: Bildung ist Deutschlands wichtigster Rohstof, gute Bildung ist der Schlüssel zum aktuellen und künftigen Wohlstand, gute Bildung ist die Voraussetzung zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes, gute Bildung ist die Voraussetzung zum Erhalt unserer Demokratie.

Die GEW sagt: Leider ist man sich bei der Frage, was die pädagogische Arbeit wert ist, d. h. welcher Lohn muss für gute Bildungsarbeit den Erzieher/innen, den Lehrer/innen, den Hochschulmitarbeiter/innen, sprich den Pädagoginnen gezahlt werden, nicht mehr so euphorisch. Eingruppierung hat eine Schlüsselstellung.
In der GEW wird diese Frage: „Was ist pädagogische Arbeit wert?“ mit Blick auf die beginnenden Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung des TV-L in der GEW in allen Vorstandsbereichen – Jugendhilfe- und Sozialarbeit, Schule und Hochschule und Forschung – seit einiger Zeit intensiv und auch kontrovers diskutiert, denn die Eingruppierung
• ist eine zentrale Bestimmungsgröße für die Höhe des Entgelts,
• ist der Gradmesser für die Anerkennung von Qualifkation und Verantwortung,
• ist für das Gerechtigkeitsempfinden der Beschäftigten von enormer Bedeutung.

Deshalb müssen die GEW Forderungen und die Verhandlungen von einer intensiven Diskussion in der Mitgliedschaft begleitet werden.


Grundpositionen der GEW

Der aktuelle Diskussionsstand in der GEW lässt sich in Bezug auf die Gestaltung der Entgeltordnung des TV-L in folgenden Grundpositionen zusammenfassen:


Eckeingruppierung für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung ist die EG 13.

Lehrkräfte haben zusätzlich Referendariat – längere Ausbildung -> Lehrer/innen mit abgeschlossener Ausbildung (dazu gehört selbstverständlich die DDR-Ausbildung) werden in der EG 14 eingruppiert (auch LfbA).

Es gibt keine Diferenzierung der Eingruppierung nach Schularten und Schulstufen

Sonderpädagogische Fachkräfte, Fachpraxislehrer und vergleichbare Pädagogen bekommen mind. die EG 11

Beschäftigte mit einer unvollständigen Ausbildung werden eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert – Aufstieg erfolgt nach Bewährung und/oder ergänzender Qualifkation.

Es gibt persönliche Zulage bei vorübergehend Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und für bestimmte Aufgaben (auch wenn formale Qualifkation nicht gegeben ist).

Die Übernahme von schwierigeren und zusätzlichen Aufgaben sowie Leitungs- und Koordinierungsfunktionen führt zu einer höheren Eingruppierung.

Erzieher/innen (ohne Hochschulausbildung) werden mind. so eingruppiert wie die entsprechenden Beschäftigten im Bereich der Kommunen, entspricht etwa EG 8 oder EG 9



Grundsätzliche Positionen

 infoflyer_LEGO.pdf
 Info-Flyer mit den GEW-Positionen
(pdf-Datei, 203 kB)



Betrachtet man die aktuelle Situation im Bildungssystem hinsichtlich Bezahlung (Eingruppierung), Arbeitszeit und Ausbildung, so ist ein sehr einfaches Schema erkennbar: Je kleiner bzw. jünger die Kinder, desto höher die Pficht- bzw. Kontaktstundenzahl, desto geringer die Ausbildung und desto kleiner das Gehalt! Ein Prinzip, dass sich über viele Jahre herausgebildet und gefestigt hat und das von Standesvertretungen auch mit Zähnen und Klauen verteidigt wird. Es folgt somit auch der simplen Logik der Politik von „Teile“ und „Herrsche“. Ein Prinzip, das bei realer Betrachtung unseres Bildungssystems und Anerkennung aktueller Ergebnisse von Hirn- und Bildungsforschung längst überholt und durchbrochen werden muss.
ODER??

Die Arbeitgeber werden uns nicht einen Cent schenken!

Was meinen Sie dazu? Diskutiert diese Grundpositionen im Kollegium und nutzt die entsprechenden Angebote und Veranstaltungen der GEW im Herbst 2009. In den Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung des TV-L, insbesondere zur Eingruppierung von Lehrkräften können wir unsere Antwort auf die Frage: „Was ist pädagogische Arbeit wert?“ geben, aber man wird uns nicht einen Cent schenken!

Jürgen Röhreich

(aus tz 9/2009)


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