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Die bundesweite Tarifvertraginitiative - tarifini
Zur Situation studentischer Beschäftigter in Thüringen
Wie werden in Thüringen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte bezahlt?
Weitere Materialien
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Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte


Für die eigenen Interessen kämpfen!

Diana Greim, stellvertretende Vorsitzende der GEW Berlin und Mitglied der Bundesweiten Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten, beschreibt in einem Artikel die Situation und die Möglichkeiten von studentischen Beschäftigten.
Dieser Artikel ist entnommen der Zeitung „read.me“, der GEW-Zeitung für Studierende, Ausgabe Sommersemester 2008.


 Text_Diana_Greim_readme_SoSe2008.pdf
 90.000 Studierende ohne Tarifvertrag
(pdf-Datei, 33 kB)



Begriffe

Wann bin ich studentische Hilfskraft, wann wissenschaftliche Hilfskraft? Aber es gibt doch auch studentische Aushilfen? Was machen sie? Und warum ist immer mal wieder von studentischen Beschäftigten die Rede?

Fragen über Fragen. Und zugegeben: häufig werden diese verschiedenen Bezeichnungen für ganz unterschiedliche Gruppen gebraucht. Daher hier eine kurze Übersicht:

Studentische Beschäftigte: ist der zusammenfassende Oberbegriff für Studierende, die an Hochschulen (Universitäten, Technische Hochschulen/Technische Universitäten, Kunsthochschulen, Musikhochschulen, Fachhochschulen) tätig sind.

Studentische Hilfskraft: studentische/r Beschäftigte/r an Hochschulen ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (auch bezeichnet als wissenschaftliche Hilfskraft ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung), Einsatz i. d. R. für Tätigkeiten mit wissenschaftlichem Bezug

Wissenschaftliche Hilfskraft: studentische/r Beschäftigte/r an Hochschulen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, Einsatz i. d. R. für Tätigkeiten mit wissenschaftlichem Bezug

Studentische Aushilfe: studentische/r Beschäftigte/r an Hochschulen mit einer Vergütung nach TV-L (Hochschulen eines Bundeslandes) oder TVöD (Hochschulen des Bundes), Einsatz i. d. R. für Tätigkeiten ohne (direkten) wissenschaftlichen Bezug

TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
TVöD: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen)


Wer hilft weiter?

Du hast Fragen zu einer Tätigkeit als studentische/r Beschäftigte/r? Oder Du bist es bereits und es gibt Probleme?

Dann wende Dich am besten an den StuRa Deiner Hochschule oder – wenn Du wissenschaftliche Hilfskraft bist – an den Personalrat Deiner Hochschule.
Oder schreib eine E-Mail an uns: E-Mail-Adresse

Wir sind eine kleine Gruppe von Studierenden verschiedener Hochschulen und Gewerkschafter/innen, die sich mit dem Thema „Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte" genauer befassen.
Und wir versuchen nicht nur, Fragen zu beantworten oder bei Problemen zu helfen, sondern freuen uns auch über Anregungen und Hinweise für unsere Arbeit oder über neue Mitstreiter/innen.


Tipps

Du bist studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft. – Was kannst Du tun?


  1. Überprüfe den Befristungsgrund in Deinem Arbeitsvertrag. Ist der Vertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) oder nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet? Besteht eventuell Anspruch auf unbefristete Beschäftigung?
  2. Überprüfe, ob Deine Tätigkeiten wirklich einen wissenschaftlichen Bezug haben oder ob Du Daueraufgaben der Verwaltung erledigst. Mache ggf. Deinen Anspruch auf tarifliche Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) geltend.
  3. Wenn Du krank bist, melde es Deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung, ggf. unter Vorlage eines ärztlichen Attests. Achte darauf, dass Dir für krankheitsbedingt nicht geleistete Arbeitsstunden kein Entgelt abgezogen wird.
  4. Wenn Du Urlaub nehmen möchtest, beantrage ihn bei der Personalabteilung. Achte darauf, dass Dir für die zustehenden Urlaub, den Du in Anspruch genommen hast, kein Entgelt abgezogen wird.


Und was kannst Du tun, wenn Dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung Deine Ansprüche zurückweist?


  1. Wissenschaftliche Hilfskräfte können sich in allen arbeitsrechtlichen Belangen an den örtlichen Personalrat der Hochschule wenden. Informationen zum Personalrat gibt es an den Hochschulen im Internet oder an einem Schwarzen Brett; an den größeren Hochschulen haben die Personalräte eigene Büros.
  2. Alle studentischen Beschäftigten können sich an den StuRa ihrer Hochschule wenden, der ja sämtliche Belange der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung vertritt.
  3. Bist Du Gewerkschaftsmitglied, dann kannst Du Dich an Deine Gewerkschaft wenden. Dort bekommst Du Rechtsberatung und – falls nötig – Rechtsschutz.


Die bundesweite Tarifvertraginitiative - tarifini

Kannst Du etwas für die Verbesserung Deiner Situation und der von vielen tausend anderen studentischen Beschäftigten in Thüringen und in ganz Deutschland tun?


Ohne deutlichen Druck der Studierenden auf breiter Basis werden wir nichts durchsetzen können. Doch das Beispiel Berlin zeigt: Beides ist möglich. In Berlin gibt es seit 1981 einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte und seit 1969 studentische Personalräte. Um mindestens die Berliner Standards bundesweit durchzusetzen, hat sich ein bundesweites Bündnis aus Gewerkschaftsmitgliedern, studentischen Beschäftigten und anderen hochschulpolitisch Aktiven zusammengetan.

Die Mitglieder der tarifini setzen sich nicht nur für einen Tarifvertrag ein, sondern wollen einen Personalrat studentischer Beschäftigter, der Studis berät, ihre Interessen vertritt und ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzt.

Wenn Du mehr über die tarifini wissen willst: www.tarifini.de
Dort findest Du weitere Hintergrundinformationen, die UnterstützerInnen der tarifini, aktuelle Entwicklungen.


Zur Situation studentischer Beschäftigter in Thüringen

Mit der Situation studentischer Beschäftigter – vor allem studentischer Hilfskräfte – hat sich auch die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag sowie der Thüringer Landtag befasst.

Kleine Anfrage der Abg. Hennig (DIE LINKE) (Drs. 4/2737) und die Antwort des TKM (Drs. 4/5119) – Vergütung für wissenschaftliche Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen 2009

Antwort des Thüringer Kultusministeriums auf die Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS – Wissenschaftliche Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen – (Drs. 4/2395), 20.10.2006

Antwort des Thüringer Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) – Aufgaben studentischer Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen – (Drs. 4/2803), 13.03.2007

Antwort des Thüringer Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) – Bachelor- und Masterstudienstruktur und studentische Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen – (Drs. 4/2804), 13.03.2007

Antwort des Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) – Löhne studentischer Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen – (Drs. 4/2808), 14.03.2007

Antwort des Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) – Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte in Thüringen? – (Drs. 4/2824), 15.03.2007

Antwort des Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) – Arbeitszeit studentischer Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen – (Drs. 4/2825), 15.03.2007

Protokoll der Landtagssitzung und der Beratung der Großen Anfrage (Wissenschaftliche Hilfskräfte) im März 2007

Susanne Hennig, MdL: „Studentische Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen beispielhaft im Jahr 2005“, PowerPoint-Präsentation eines Referates anlässlich eines GEW-Seminars zum Thema am 12.01.2008


Wie werden in Thüringen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte bezahlt?

Ab dem 01.05.2008 wird die Absenkung der TdL-Höchstsätze in Thüringen aufgehoben.
Die Hochschulen und das Universitätsklinikum Jena entscheiden künftig im Rahmen der Höchstsätze und ihres vorhandenen Budgets selbst, inwieweit sie die Höchstsätze der TdL-Richtlinie ausschöpfen wollen.
Im TV-L vereinbart ist ab dem 01.05.2008 eine Anhebung der Löhne und Gehälter um 2,9 Prozent.


Mögliche Höchstsätze ab 01.05.2008:


Wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung an Universitäten, Technischen Hochschulen/Technischen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen

11,63 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss an Fachhochschulen

8,56 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) an Universitäten, Technischen Hochschulen/Technischen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen

7,35 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) an Fachhochschulen

5,11 Euro



 Schr_TFM_Verguetung_stud-wiss-HK_08-01-25.pdf
 Anschreibens des TFM vom 25. Januar 2008
(pdf-Datei, 69 kB)



Bisherige Höchstsätze (seit 01.01.2004):


Wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung an Universitäten, Technischen Hochschulen/Technischen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen

11,30 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss an Fachhochschulen

8,32 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) an Universitäten, Technischen Hochschulen/Technischen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen

7,14 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) an Fachhochschulen

4,97 Euro



 Schr_TFM_Verguetung_stud-wiss-HK_03-02-26.pdf
 Anschreibens des TFM vom 26. Februar 2003
(pdf-Datei, 59 kB)



 TdL-Richtlinie_Arbeitsbedingungen_stud-wiss-HK.pdf
 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen
Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung
(pdf-Datei, 14 kB)



Grundlage der Bemessung der Höchstsätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte in den neuen Bundesländern


Am 23. April 1986 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Richtlinien über die Arbeitsbedingungen und darin über die Vergütung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften beschlossen. Seit 1993 gibt es auch eine Fassung für die neuen Bundesländer mit geringeren Höchstsätzen.
Diese Richtlinien sind die Grundlage für die Regelung der Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte und für die Bemessung der Vergütungssätze in den einzelnen Bundesländern.


Höchstgrenzen nach TdL-Empfehlung:


Wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung an Universitäten, Technischen Hochschulen/Technischen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen

10,99 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) an Universitäten, Technischen Hochschulen/Technischen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen

6,95 Euro

Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) an Fachhochschulen

4,83 Euro



 TdL-Richtlinie_Verguetung_stud-wiss-HK_1993.pdf
 TdL-Richtlinie Vergütung
(pdf-Datei, 65 kB)



Weitere Materialien

Im Jahr 2004 wurde im Auftrag des GEW-Hauptvorstandes vom GEW-Büro für Hochschule und Forschung in Marburg (GEW Hessen) eine empirische Studie zur Situation studentischer Hilfskräfte erarbeitet. Autorin Ada-Charlotte Regelmann ist Fragen nachgegangen wie: Wer sind studentische Hilfskräfte? Wie arbeiten sie? Was wollen sie? Die Ergebnisse gaben der Publikation ihren Titel: „Man muss es sich leisten können“.

„Studentische Beschäftigte sind in der Regel hoch motiviert und gehen mit vielen Idealen an ihre Arbeit … Vor allem aber halten sie den Universitätsbetrieb am laufen“, so ein Fazit der Autorin. Studentische Hilfskräfte können von dem, was sie auf dieser Stelle verdienen nicht leben. Daher haben auch eher Studierende eine solche Stelle, die deren Verdienst nur als eine Zufinanzierung zum Studium brauchen, so eine weitere Erkenntnis der Autorin.

Auch wenn die Studie auf Befragungen an der Universität Marburg basiert und bereits einige Jahre alt ist, sind ihre Aussagen dennoch nicht überholt. Die Ergebnisse der Studie findet ihr hier (pdf-Datei, 868 kB).


Links

Weitere Initiativen zur Verbesserung der Situation studentischer Hilfskräfte gibt es zum Beispiel in

Marburg

Frankfurt

Kassel



Infos:
Flyer „Studentische Hilfskraft – Was nun?“
Flyer Studentische Hilfskraft

 GEW-Flyer-Studentische-Hilfskraefte.pdf
 Studentische Hilfskraft - Was nun?
(pdf-Datei, 528 kB, 08.05.2008)

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