| | Die von der GEW immer wieder in die Tarifverhandlungen eingebrachte Forderung, die Ausbildungszeiten der Lehrer als Berufserfahrung anzuerkennen, ist nun in die Praxis umgesetzt:
In § 44 Tarivfvertrag der Länder (TV-L) wird folgende Regelung zu § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L aufgenommen: „Für ab 1.März 2009 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften wird die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Referendariats oder des Vorbereitungsdienstes im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet.“
Weitere Erläuterungen dazu auf dem Info-Blatt der AG Personalrat.
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