| | Ich war zu DDR-Zeiten als Erzieherin im Kindergarten beschäftigt. Ich bin mir unsicher, ob ich damals wie die Lehrer eine Prämie zum Tag des Lehrers erhalten habe, die bei meiner Rentenberechnung zu berücksichtigen ist.
Nach dem Rahmenkollektivvertrag über die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung erhielt folgender Personenkreis die jährliche zusätzliche Vergütung (Prämie) anlässlich des Tages des Lehrers.
- Lehrer, Erzieher, Freundschaftspionierleiter, Kindergärtnerinnen und pädagogische Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung, einschließlich der Kindergärtnerinnen Vorschuleinrichtungen betrieblicher Träger;
- Lehrer, Erzieher und pädagogische Mitarbeiter in kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung;
- pädagogische Mitarbeiter, Arbeiter und technische Angestellte in den Häusern der Lehrer;
- Arbeiter und technische Angestellte in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung.
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Nachprüfungsantrag stellen, wenn Sie bereits Rentnerin sind. Beziehen Sie noch keine Rente, können Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der jährlichen zusätzlichen Vergütung stellen.
| |