| | Die in diesem Schuljahr gültige Verwaltungsvorschrift hat die Regelungen der vorherigen im Punkt 2.2.2.2 übernommen. Die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2010/2011 enthält keine Änderungen zur Regelung der Arbeitszeit. Somit kann es eigentlich nicht passieren, dass Schulleitungen neue Vereinbarungen treffen wollen. Leider gibt es nach den Informationen des Hauptpersonalrats und der Bezirkspersonalräte immer noch in mehreren SSA-Bereichen Probleme.
Artikel aus tz 11/2010 auf den Seiten der AG Personalrat
| |