|
Vorstandsbereiche Bildungspolitik Referat Hochschule und Forschung | ||||||
| Referat Hochschule und Forschung | ||||||
| Das Referat Hochschule und Forschung stellt sich vor | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ![]() Referatsleiter: Thomas Hoffmann Referent für Internationales, Fachhochschule Nordhausen | Seine Aufgaben sind:
Er ist ehrenamtlich tätig. | Studierende / LASS Gliederung der Thüringer Hochschullandschaft in den Betriebsverbänden der GEW Thüringen Links aus dem Bereich Hochschule und Forschung / Studenten aus dem GEW Thüringen Katalog | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Portal des Bereiches "Hochschule und Forschung" des GEW-Hauptvorstandes | Referentin in der Landesgeschäftsstelle:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit des Referates: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Mitglieder des Referates, die ehrenamtlich arbeiten, sind in der Regel in den Betriebs- bzw. Regionalverbänden der Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen organisiert. Es finden statt: - ca. sechs Mal jährlich Referatssitzungen. Dort wird über aktuelle Themen im Bildungsbereich und in den Bundesfachgruppen sowie beim Hauptvorstand informiert, die inhaltliche Arbeit des Referats besprochen, konkrete Handlungsstrategien festgelegt oder über Grundsatzfragen und -papiere diskutiert (z.B. zur Personalentwicklung). - einmal jährlich ein Referats-Wochenendseminar, in dem wir uns mit einem speziellen Thema (z.B. Landeshaushalt) beschäftigen. - mindestens einmal jährlich eine Hochschulkonferenz, in der ein aktuelles Schwerpunktthema näher beleuchtet wird (z.B. Landeshochschulgesetzgebung). Darüber hinaus sind aber jederzeit auch andere Formen der Arbeit möglich, z.B. Arbeitsgruppen, die kontinuierlich oder für einen bestimmten Zeitraum arbeiten, ebenso Projektgruppen oder der Austausch von Informationen im Rahmen von Stammtischen. Voraussetzung dafür ist nur Eines: aktive Mitglieder, die ihre Interessen einbringen und mitarbeiten wollen. | Zur Zeit bestehen im Referat folgende Arbeitsgruppen: - Bildungsfinanzierung und -politik (Leitung: Prof. Dr. Jürgen Krause) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aktuelle Themen aus der Arbeit des Referates: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fragenkatalog des TMBWK zur Evaluation des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) Das TMBWK hat den Hochschulen einen Fragenkatalog zur Evaluation des ThürHG vorgelegt und die Hochschulen gebeten, bis zum 01.03.2010 diese Fragen unter Einbeziehung der Sicht aller Gruppen der Hochschulangehörigen zu beantworten. Auch die GEW Thüringen hat die Fragen zum Anlass genommen, sich wieder mit dem ThürHG auseinander zu setzen. Im Ergebnis sind Antworten entstanden, die dem derzeitigen Diskussionsstand innerhalb des Referates Hochschule und Forschung entsprechen. Ausgehend davon wollen wir die Evaluation des ThürHG kritisch begleiten und haben als ersten Schritt unsere Anmerkungen dem TMBWK zugeleitet.
Zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungs- und –zugangsrechts
Aus der 16. GEW-Hochschulkonferenz November 2007
| Das neue Thüringer Hochschulgesetz Trotz der Kritik von Gewerkschaften, Studierenden, Hochschulen usw. hat der Thüringer Landtag am 21. Dezember 2006 ein neues Hochschulgesetz mit weit reichenden Veränderungen verabschiedet. Die Hochschulen werden zukünftig von einem Präsidenten geleitet, ein Hochschulrat hat weit reichende Befugnisse bei der Gestaltung der Hochschule, es gibt kein Konzil und keine Hochschulkonferenz mehr. Die Studierenden müssen künftig 50 Euro Verwaltungsgebühr pro Semester zahlen. Das sind nur einige der Veränderungen, die ab diesem Jahr auf die Hochschulen zukommen. Wir haben für Sie den Gesetzestext und die GEW-Stellungnahmen im Folgenden zusammen gestellt: Thüringer Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Vom 21. Dezember 2006 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 18, 29. Dezember 2006
Resolution der 6. GEW-Landesvertreterversammlung zur Novellierung der Hochschulgesetzgebung beschlossen am 23.09.2006 Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung (ThürLVVO) novelliert Thüringer Verordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung - ThürLVVO -) vom 24.03.2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt 6/2005 (pdf-Datei, 450 kB) Siehe hierzu untenstehend auch (nur für angemeldete Benutzer der Website): Novellierung der Thüringer Lehrverpflichtungs-VO rechtmäßig?
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aktuelle Veröffentlichungen des Referates | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| siehe auch: Infoblätter und Broschüren | Reader der 13. GEW-Landeshochschulkonferenz, 13.11.2004 "Thüringer Hochschulen im Strudel der Finanzmisere" (pdf-Datei, 483 kB) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||