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| Rechtliche Grundlagen und Materialien | ||||||
| Liebe Kolleginnen und Kollegen, die rechtliche Grundlage für die Wahlen ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) mit der entsprechenden Wahlordnung in der Fassung vom 20. März 2009. Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) sind zwei Hauptpersonalräte zu wählen: Für den Bereich der Hochschulen, Universitäten und das Ministerium und für den Bereich der Schulen. Gruppenvertretung Neu ist im § 5 ThürPersVG die Bildung der Gruppen geregelt. Wurde bisher in den Gruppen Angestellte, Beamte und Arbeiter gewählt, so bilden nach Berücksichtigung der Veränderungen in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst nur noch Beamte und Arbeitnehmer jeweils eine Gruppe. Sonderregelungen für den Schulbereich Das oben genannte Gruppenprinzip findet auch Anwendung bei der Wahl der örtlichen Personalräte an den Schulen und nachgeordneten Einrichtungen des TMBWK. Abweichende Regelungen gibt es hinsichtlich der Gruppenbildung für Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat: Ergänzend zu den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer bilden die tarifbeschäftigten und beamteten - Erzieher an den Grundschulhorten und Lehrer an den Grundschulen - Lehrer an den Regelschulen - Sonderpädagogische Fachkräfte und Lehrer an den Förderschulen und - Lehrer an den berufsbildenden Schulen, den Gymnasien, den Spezialgymnasien, den Kollegs sowie an den Gesamtschulen Jeweils gemeinsam eigenständige Gruppen. Zuständigkeiten Welcher Personalrat zuständig ist, richtet sich immer danach, durch welche Dienststelle die Entscheidung getroffen wird, zum Beispiel bei Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehern oder Sonderpädagogischen Fachkräften der Bezirkspersonalrat am Staatlichen Schulamt. Das Personalvertretungsgesetz schreibt hier aber vor der Entscheidung durch den BPR eine Anhörung des örtlichen Personalrates vor. Fragen Nicht nur im Vorfeld von Personalratswahlen gibt es immer wieder Anfragen von Beschäftigten an Personalräte, bzw. auch Anfragen zu Aufgaben, Rechten und Pflichten von Personalräten. Diese Fragen wollen wir, die GEW, aufgreifen, beantworten und dieses auch regelmäßig veröffentlichen. Anfragen können gestellt werden zu Fragen Personalratswahlen unter und zu Fragen zur Personalratsarbeit unter info@gew- thueringen.de mit Betreff : Personalrat.Barbara Lippert Referatsleiterin Angestellten- und Beamtenrecht | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesetzestexte | ||||||||||||||||||||||||||||||
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| allgemeine Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Begriffserklärungen und Hinweise zu: - Dienststelle - Bildung von Personalräten - Beschäftigte - Abgeordnete Beschäftigte - Wehrpflichtige und Zivildienstleistende - Wahlberechtigung - Wählbarkeit - Gruppenprinzip - Behinderungsverbot - Prüfung von Wahlvorschlägen - Wahldurchführung - Bereitstellung und Prüfung der Stimmzettel
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| weitere Materialien | ||||||||||||||||||||||||||||||
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