Viel Arbeit für die neu gewählten Personalräte


Nach Beendigung der regulären Personalratswahlen 2010 beginnt unmittelbar die Arbeit der neuen Personalräte. Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit im Personalrat ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) in der geltenden Fassung.

Das Thüringer Personalvertretungsgesetz wurde seit Veröffentlichung 1993 schon oft novelliert. Neben teilweise erforderlichen redaktionellen Änderungen im Zusammenhang mit anderen gesetzlichen Änderungen gab es in 2001 und dann vor allem mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vom 25. Oktober 2004 grundlegende Änderungen, vor allem Verschlechterungen bezüglich der Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände von Personalräten in Thüringen.


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Unsere Kandidaten 2010



Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für den Geschäftsbereich Schule

Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für den Geschäftsbereich Wissenschaft, Forschung und Kunst



Das kleine Personalrats-ABC


Von A wie Aufgaben, Abordnung und Arbeitsschutz, Dienststellenleiter, Einstellungen, Höhergruppierungen über G wie Geschäftsordnung hinzu Mitbestimmung und Monatsgespräch, U wie Urlaubsplan und Sonderurlaub, Thüringer Personalvertretungsrecht bis zu Z wie Zuständigkeiten von Stufenvertretungen: Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Personalrat der GEW Thüringen informieren und beraten regelmäßig in der tz, auf der Homepage der GEW Thüringen und beantworten Ihre Fragen.


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Vertrauensvolle Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle

Personalräte haben nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen.
Zum Beispiel sog. Allgemeine Aufgaben (geregelt in § 68 (1) ThürPersVG), d. h., dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, u. a. auch eingehalten werden. Die rechtlichen Vorgaben für die Zusammenarbeit von Dienststellenleitung und Personalvertretung sind im § 66 ThürPersVG geregelt; unter anderem die Durchführung der gemeinsamen Monatsgespräche, in denen auch die Gestaltung des Dienstbetriebes behandelt werden sollen. Dazu gehören alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren.

Strittige Fragen sind mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln!

Vorangestellt werden im § 2 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes die Grundsätze der Zusammenarbeit:
„§ 2 (1) ThürPersVG: Dienststelle und Personalvertretungen arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge partnerschaftlich, vertrauensvoll… zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.“

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle, von örtlichem Personalrat und Schulleitung, von Bezirkspersonalrat und Schulamt und Hauptpersonalrat und TMBWK ist die Voraussetzung dafür, dass ein Personalrat seine Hauptaufgabe, die Interessenvertretung der Beschäftigten konsequent erfüllen kann. Auch die Dienststellenleitungen sind im Interesse der Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert.


Ein Beispiel:

In Vorbereitung des neuen Schuljahres müssen Schulleitung und Personalrat Hand in Hand arbeiten: Personalentscheidungen wie Abordnungen, die Verteilung von Aufgaben und die entsprechende Vergabe von Anrechnungsstunden, die Planung des Einsatzes der Kolleg/innen im Unterricht und die Schaffung der Rahmenbedingungen stehen hierfür an.

Immer wieder gilt es Probleme zur Verteilung der Arbeitszeit im Vorfeld zu klären, die nötige Transparenz im Kollegium herzustellen. Die Monatsgespräche (§ 66 ThürPersVG) sollten hierzu genutzt werden. Oftmals gilt es auch, gemeinsam gegenüber dem Schulamt Bedarf bzw. Personalanforderungen durchzusetzen.
Ein Personalrat ist immer gut beraten, offensiv und offen auf die Dienststellenleitung zuzugehen, Rechte im Sinne der Interessenvertretung der Beschäftigten einzufordern und dabei auch die Aufgaben im Blick zu haben, die eine Dienststelle wie die Schule zu erfüllen hat.

Barbara Lippert,
Referatsleiterin Angestellten- und Beamtenrecht der GEW Thüringen

(aus tz 6/2010)


Gerecht - Engagiert - Wirksam


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