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| Personalratswahl auf einen Blick | ||||||
| Im Mai 2010 finden im Freistaat Thüringen die regelmäßigen Personalratswahlen statt. Personalräte werden unter anderem in den Verwaltungen des Landes, den Kommunen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, gewählt. Die rechtliche Grundlage für die Wahlen ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz ( ThürPersVG) mit der entsprechenden Wahlordnung in der Fassung vom 20. März 2009. Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) sind zwei Hauptpersonalräte zu wählen: für den Bereich der Hochschulen, Universitäten sowie das Ministerium und für den Bereich der Schulen.
Dieser Plan gibt Ihnen eine Übersicht zu allen Aufgaben, die Wahlvorstände durchzuführen haben. Zu dem „Wie“ geben wir auf dieser Seite die entsprechenden Hinweise. Auch nützliche Vordrucke werden Sie bald finden. Stören Sie sich nicht an den „ß“ der sog. alten Rechtschreibung. Und noch ein Tipp: Lassen Sie sich durch das Wort „unverzüglich“ nicht stressen. Es bedeutet, dass Sie die Aufgaben nicht schuldhaft verzögern dürfen. Mit etwas Ruhe und unserem Plan wird das wohl gelingen! Der Wahltermin 18./19. Mai ist verbindlich festzuhalten. Daraus ergeben sich alle Termine der Tabelle, wobei diese hier nur Beispielcharakter tragen und zur Orientierung dienen können. A.Stötzer | ||||||||||||||||