zur Startseite
Pfad zur Seite:Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen - Vorstandsbereiche - Angestellten- und Beamtenpolitik - Angestellten- und Beamtenrecht - Personalräte - Personalratswahlen - PR-Wahl auf einen Blick

Personalratswahl auf einen Blick

Im Mai 2010 finden im Freistaat Thüringen die regelmäßigen Personalratswahlen statt.
Personalräte werden unter anderem in den Verwaltungen des Landes, den Kommunen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen,
gewählt.

Die rechtliche Grundlage für die Wahlen ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz ( ThürPersVG) mit der entsprechenden Wahlordnung in der Fassung vom 20. März 2009.
Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) sind zwei Hauptpersonalräte zu wählen: für den Bereich der Hochschulen, Universitäten sowie das Ministerium und für den Bereich der Schulen.


Gruppenvertretung

Neu geregelt ist in § 5 ThürPersVG die Bildung der Gruppen. Wurde bisher in den Gruppen Angestellte, Beamte und Arbeiter gewählt, so bilden nach Berücksichtigung der Veränderungen in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst nur noch Beamte und Arbeitnehmer jeweils eine Gruppe.

Sonderregelungen für den Schulbereich

Das oben genannte Gruppenprinzip findet auch Anwendung bei der Wahl der örtlichen Personalräte an den Schulen und nachgeordneten Einrichtungen des TMBWK.
Abweichende Regelungen gibt es hinsichtlich der Gruppenbildung für Bezirkspersonalräte und Hauptpersonalrat. Ergänzend zu den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer bilden die Tarifbeschäftigten und Beamteten jeweils gemeinsam eigenständige Gruppen:
• Erzieher an den Grundschulhorten und Lehrer an Grundschulen
• Lehrer an Regelschulen
• Sonderpädagogische Fachkräfte und Lehrer an Förderschulen sowie
• Lehrer an berufsbildenden Schulen, Gymnasien, Spezialgymnasien, Kollegs sowie an Gesamtschulen.

Zuständigkeiten

Welcher Personalrat zuständig ist, richtet sich immer danach, durch welche Dienststelle Entscheidungen getroffen werden. So ist z. B. bei Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehern oder Sonderpädagogischen Fachkräften der Bezirkspersonalrat am Staatlichen Schulamt zuständig. Jedoch
schreibt hier das ThürPersVG der Entscheidung durch den BPR eine Anhörung des örtlichen Personalrates vor.



 Terminleiste_Personalratswahl.pdf
 Plan zur Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen 2010
(pdf-Datei, 30 kB, 10.02.2010)



Dieser Plan gibt Ihnen eine Übersicht zu allen Aufgaben, die Wahlvorstände durchzuführen haben. Zu dem „Wie“ geben wir auf dieser Seite die entsprechenden Hinweise. Auch nützliche Vordrucke werden Sie bald finden.
Stören Sie sich nicht an den „ß“ der sog. alten Rechtschreibung.
Und noch ein Tipp: Lassen Sie sich durch das Wort „unverzüglich“ nicht stressen. Es bedeutet, dass Sie die Aufgaben nicht schuldhaft verzögern dürfen. Mit etwas Ruhe und unserem Plan wird das wohl gelingen!

Der Wahltermin 18./19. Mai ist verbindlich festzuhalten. Daraus ergeben sich alle Termine der Tabelle, wobei diese hier nur Beispielcharakter tragen und zur Orientierung dienen können.

A.Stötzer


StartseiteSucheHilfeEmailDruckversionLogin
Suche,Hilfe,Email,Sitemap