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21.12.2010 PM 35/2010: Rente mit 67

Unterricht bei Oma und Opa – Anhebung des Renteneintrittsalters für Beamtinnen und Beamte auf 67
Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, die Altersgrenze nach § 43 ThürBG auch für Thüringer Beamtinnen und Beamte auf das 67. Lebensjahr schrittweise anzuheben. Hiermit soll die Übereinstimmung mit den Anpassungen der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung hergestellt werden.
Die GEW Thüringen lehnt diese Anhebung wie auch die Rente mit 67 in der gesetzlichen Altersversorgung grundsätzlich ab.

„Die Erhöhung des Renteneintrittsalters kommt faktisch einer Rentenkürzung gleich. Viele Lehrerinnen und Lehrer erreichen schon heute nicht das vorgesehene Renteneintrittsalter. Im Durchschnitt verlassen die Lehrkräfte am Alter von 61 Jahren den aktiven Schuldienst. Sie müssten dann deutlich höhere Abschläge in Kauf nehmen“, so der Vorsitzende der GEW Thüringen, Torsten Wolf zu den Plänen.

Nur mit motivierten, gesunden und leistungsstarken Lehrerinnen und Lehrern sind leistungsfähige Schulen zu schaffen. Dabei spielen Erhaltung und Förderung der psychischen Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Pädagogen eine wichtige Rolle. Sie müssen im Kontext von Schulentwicklung und Qualitätsmanagement stärker als bisher in den Blick genommen werden. Für die GEW Thüringen ist klar, dass die Rahmenbedingungen des Lehrerberufs speziell auch unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung zu verändern sind.


Anfragen können gerichtet werden an:


Torsten Wolf

Telefon: 

0361 59095 - 12

Fax:

0361 59095 - 60

E-Mail-Adresse



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