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| „Inklusion ist jedoch mehr als zusätzliche Förderangebote in einem ansonsten separierten Schulalltag“, betont Torsten Wolf, Vorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Thüringen, und verweist damit auf die Stellungnahme der GEW zum Entwurf der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung.
„Inklusion ist ein ganzheitlicher Prozess, der nicht nur die Schule betrifft. Aber gerade dort müssen die Voraussetzungen für einen Perspektivwechsel geschaffen werden. Wir schlagen daher vor, das geplante Personalentwicklungskonzept zur Inklusion nicht erst 2015 umzusetzen, sondern jetzt zu verhandeln und schnellstmöglich umzusetzen“, so Wolf.
Die GEW Thüringen fordert die Kultusminister auf, die Empfehlungen der betroffenen Verbände in die konkrete Gestaltung einzubeziehen und ihre Empfehlungen mit dem Empowerment-Ansatz zu untersetzen. Behinderte sollen nicht mehr als Objekt der Fürsorge behandelt werden, sondern als Subjekte mit uneingeschränkten Rechten auf Teilhabe und Selbstbestimmung.
Weiter schlägt Wolf vor, den dringend gebotenen Perspektivwechsel durch die Schaffung eines Beirats zu ermöglichen. Elternvertreter/innen, Lehrer/innen, Schulleiter/innen und Schulämter müssten ihre Erfahrungen und Kompetenzen bündeln und gemeinsame Wege zu einer inklusiven Bildungslandschaft finden.
„Thüringen hat mit dem Schulgesetz und der Schulordnung bereits erste Schritte zu einer verbesserten Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen unternommen“, stellt Wolf fest. Die mit der Erklärung des TMBWK vom 23. März 2011 festgeschriebene Stellenzuweisungen für sonderpädagogische Förderung an Grund- und Regelschulen ist ein Anfang.
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