| | Die GEW Thüringen ist positiv überrascht von der seit dem 4. November 2010 vorliegenden Steuereinschätzung für Thüringen.
„Nun verfügt das Parlament über den finanziellen Rahmen, die geplanten Kürzungen im Bildungsbereich zurückzunehmen und stattdessen kräftig in die Bildung zu investieren“, so kommentiert der GEW-Vorsitzende Torsten Wolf die Meldung.
50 Millionen Euro mehr für Bildung, das heißt für die GEW Thüringen Investitionen in gutes Lernen und gute Arbeitsbedingungen. Bildungseinrichtungen benötigen für ihre Arbeit die bestmögliche personelle und sächliche Ausstattung, um dem Anspruch guten Lehrens und Lernens gerecht zu werden.
Der Vorsitzende Wolf rechnet zusammen: „22 Millionen Euro Kürzung sind bei den Hochschulen zurücknehmen ebenso die Kürzung der rund 800.000 Euro in der Erwachsenenbildung. Die Kürzungen an den Schulen, einschließlich der an den freien Schulen belaufen sich auf 22,4 Millionen Euro. Das ergibt eine Summe von 45,2 Millionen Euro. Die verbleibenden 4,8 Millionen sollten nach unserer Einschätzung in den Erhalt der Grundschulhorte investiert werden“. Die Rücknahme der Kürzungspläne sowie die Investition in die Anhebung der Beschäftigungsumfänge an den Grundschulhorten ist mit den Steuermehreinnahmen mehr als gerechtfertigt.
Wolf erinnert die Landesregierung auch an ihre Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag: 500 neue Lehrkräfte in jedem Jahr der Legislaturperiode sollten in den Thüringer Schulen eingestellt werden. Bislang sind jedoch nur 139 Neueinstellungen erfolgt. Wolf kritisiert, dass vor allem im Zukunftsbereich Bildung die Kürzungen so massiv ausfallen. „Wir werden weiter Druck entfalten, um die Regierung von den notwendigen Investitionen in die Bildung zu überzeugen“, so Wolf.
Für Rückfragen und Ihre Berichterstattung wenden Sie sich bitte an Torsten Wolf (01511480607071) oder an Kathrin Vitzthum (01577-4890005).
Zum Hintergrund: An den Grundschulhorten sind derzeit 700 ErzieherInnen beschäftigt, mit einem Beschäftigungsumfang bis 50 Prozent und damit nahe am Existenzminimum. Viele der Beschäftigten müssen ihre mageren Gehälter mit Bezügen aus Hartz IV aufstocken. Dem kann mit einer Anhebung des Beschäftigungsumfangs entgegengewirkt werden.
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