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| Die GEW Thüringen kritisiert die gestern vom Thüringer Landtag verabschiedeten Veränderungen beim Thüringer Hochschulzulassungsgesetz. „GEW-Position ist es, dass jede Absolventin und jeder Absolvent eines Bachelorstudiengangs ein Masterstudium aufnehmen kann, wenn sie oder er es wünscht“, machte GEW-Vorsitzender Torsten Wolf klar. „Weitere Zugangsbedingungen lehnen wir ab.“ Die Bachelorabsolventinnen und –absolventen müssen selbst entscheiden können, ob sie ihr Studium mit dem Ziel des Erwerbs des Masterabschlusses fortsetzen wollen.
Den Hochschulen wird mit der Gesetzesänderung die Möglichkeit eröffnet, bei Masterstudiengängen Zu¬lassungszahlen und Zugangshürden festzulegen. „Angesichts der schlechten Haushaltslage der Hochschulen befürchten wir, dass diese von einer Zulassungsbeschränkung und der Auswahl der Masterstudierenden durch entsprechende über den Bachelorabschluss hinaus gehende Kriterien regen Gebrauch machen werden. Wir fordern daher nicht nur die Hochschulen auf, den Zugang zum Masterstudium nicht einzuschränken, sondern wir fordern vor allen Dingen die Landesregierung auf, endlich anzuerkennen, dass die Umsetzung des Bologna-Prozesses Geld kostet und sie dieses den Hochschulen auch aufgabenadäquat zur Verfügung stellt. Die Kürzungen im Hochschuletat müssen zurückgenommen werden“, so Wolf weiter. „Hoch qualifizierte Hochschulabsolventinnen und –absolventen, die das Land für Wirtschaft und Gesellschaft dringend braucht, gibt es nicht zum Spartarif“, so der GEW-Landesvorsitzende abschließend.
Aktuell: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 2. Mai 2011 festgestellt, das Noten als Zulassungsbeschränkung für Masterstudiengängen nicht rechtens sind.
Stellungnahme der GEW Thüringen zum Gesetzentwurf
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