| | Hochschulbereich als großer Verlierer bei Sparhaushalt des Landes Thüringen
„Die Koalition steht zu den finanziellen Zusagen, die den Hochschulen bis 2011 gegeben wurden.“ So steht es in der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition vom Oktober 2009. Dennoch sollen den Hochschulen über 22 Mio. Euro im Haushalt 2011 gekürzt werden. „22,3 Mio. Euro sind für die bereits jetzt unterfinanzierten Hochschulen keine ‚peanuts’. Für diese Summe könnte man an den Hochschulen reichlich 300 Stellen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen oder Investitionen in dringend benötigte Sachmittel tätigen“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Torsten Wolf. „Die Argumentation des Ministeriums, dass die Hochschulen 15 Mio. Euro von Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 vom Bund bekommen und damit die Kürzung fast aufgefangen würden, zieht nicht“, so Wolf weiter, „da die Hochschulen diese 15 Mio. Euro unabhängig davon bekommen, ob das Land den Hochschulen mehr oder weniger Geld zur Verfügung stellen will.“ Die Hochschulen müssen bereits jetzt mit nicht ausreichenden Mitteln wirtschaften. Sie erhalten ihre Mittel, die im „Thüringer Hochschulpakt II“ bis 2011 eigentlich festgeschrieben sind, auf der Basis des Jahres 2001 mit nur geringen jährlichen Zuwächsen – Übernahme der Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie jährliche 1 %-ige Steigerung des Sachmittel- und Investitionsetats. Diesen relativ gleich bleibenden Mitteln steht aber eine Steigerung der Studierendenzahlen von 2001 bis zum Wintersemester 2009/2010 von knapp 43.000 auf ca. 50.000 gegenüber. Die Beschäftigtenzahlen an den Hochschulen wachsen zwar leicht, aber das ist dem immer größer werdenden Anteil von Teilzeitbeschäftigten im Hochschulbereich geschuldet. Außerdem nimmt bei den Beschäftigten der Anteil der Befristungen immer mehr zu. Die GEW Thüringen geht davon aus, dass bereits heute 85% des wissenschaftlichen Personals atypisch beschäftigt sind. „Zeitverträge von 3-4 Monaten, halbe Stellen mit 1200€ Netto trotz Uni-Abschluss und wo erwartet wird, dass 100% Arbeitszeit abgeleistet wird, so sieht der Berufseinstieg der meisten Hochqualifizierten an den Thüringer Hochschulen aus!“ so Torsten Wolf. Zusätzlich fehlen die dringend benötigten zusätzlichen Lehrkräfte, um die Auswirkungen des Bologna-Prozesses für die Studierenden abzumildern. Dies alles wird durch den Haushalt der Landesregierung im Bereich Hochschulen erheblich verschäft! Die Hochschulen in Thüringen müssen allein 47% des gesamten Einsparziels des TMBWK erbringen, obwohl ihr Anteil am Gesamt-Budget bei gerade einmal 17% liegt. Damit spart die Landesregierung an den dringend benötigten hoch qualifizierten Fachkräften der Zukunft, siehe kürzlich erschienene OECD-Studie, überproportional.
„Wir als Bildungsgewerkschaft erwarten von der Landesregierung, von ihren Sonntagsreden über Thüringen als Bildungsland Nr. 1 zu lassen und die Kürzungen im Bereich der Bildung zurück zu nehmen, da Thüringen auf diesem Gebiet weiter an Boden verliert!“ so der GEW Landesvorsitzende. „Die Hochschulen benötigen mehr statt weniger Geld, mit dem sie für eine gute Betreuung der Studierenden Vollzeit schaffen können, die für Daueraufgaben unbefristet sind. Wir fordern daher die Rücknahme der Kürzung der 22 Mio. Euro bei den Hochschulen“, erklärte der GEW-Landesvorsitzende Wolf abschließend.
Information:
Im Hochschulpakt 2020 haben Bund und Länder vereinbart, welche Mittel die Hochschulen zusätzlich vom Bund bekommen, wenn sie – im Falle der neuen Bundesländer – ihre Studienkapazitäten ausgehend vom Stand des Jahres 2005 halten. Thüringen hat in den letzten Jahren anhaltend hohe Studienanfängerzahlen und erfüllt die Anforderungen zum Erhalt der Mittel. Diese Mittel sind schwerpunktmäßig in die Schaffung zusätzlicher Stellen an den Hochschulen einzusetzen. Darüber hinaus sollten die Hochschulen die Mittel nutzen, um den Anteil der Studienanfängerinnen und - anfänger an den Fachhochschulen und in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren uns sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Thüringer „Hochschulpakt II“ gilt noch bis zum Jahr 2011 und soll den Hochschulen Planungssicherheit über die Mittel des Landes bringen. Rückfragen bitte an Torsten Wolf : 015114806071
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