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20.09.2010 PM 20/2010: Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze

Mit Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze: Teufelskreis Kinder- und Bildungsarmut durchbrechen - GEW fordert 180 Euro für Bildungs- und Erziehungsleistungen
Bundesarbeitsministerien Von der Leyen hat zwar einen Gesetzentwurf zur Neuberechnung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder bekannt gegeben, aber die Nennung konkreter Zahlen vermieden. Sie plant u.a. die Einführung eines Bildungspakets: Statt Geldleistungen soll es zukünftig Sachleistungen geben, die entweder auf einer Bildungschipkarte (sog. Bildungscard) gespeichert oder per Gutschein verteilt werden. Die Bildungscard soll für Schulmaterialien, Nachhilfe, Schulessen und die Teilnahme an Sport- und Spielveranstaltungen eingesetzt werden können. Im Haushalt seien dafür bereits 480 Millionen Euro eingeplant.

Die GEW Thüringen begrüßt grundsätzlich, dass das Bundesarbeitsministerium durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 gezwungen wird, die Regelsätze gerade für Kinder neu zu berechnen. Sie befürchtet jedoch, dass sich auch die Neuberechnung nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert und die Intransparenz des Berechnungsverfahrens nicht aufgehoben wird.

Die GEW ist Mitglied im Bündnis KINDERSICHERUNG. Dieses hat bereits am April 2009 Berechnungen zur bedarfsdeckenden Förderung von Kindern geringverdienender und arbeitsloser Eltern angestellt. Das Bündnis KINDERSICHERUNG fordert eine Kindergrundsicherung in Höhe von 502 Euro. Diese setzen sich aus 322 Euro sächlichen Existenzminimums und 180 Euro für Bildung, Betreuung und Erziehung zusammen.

"Kinder sind unsere Zukunft", so der Vorsitzende der GEW Thüringen, Torsten Wolf. "Sie müssen, gleich aus welchen familiären und finanziellen Verhältnissen sie kommen, gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Erziehung haben." Dazu zählen neben der Gebührenfreiheit von Bildung auch Möglichkeiten des außerschulischen Lernens in Vereinen und Sporteinrichtungen und Musikschulen. "Die Einführung der Bildungscard löst dieses Problem nicht", meint Wolf zum Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Von der Leyen. "Gerade im ländlichen Raum stellt sich die Frage, wie Kinder die Bildungscard überhaupt einsetzen können. Dort mangelt es an Bibliotheken, Bildungsangeboten und Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine Chipkarte ist nur sinnvoll, wenn es auch entsprechende Angebote gibt, bei denen man sie nutzen kann."

Hintergrundinformationen zur Situation in Thüringen:

In Thüringen leben 49.857 Kinder unter 15 Jahren in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die überwiegende Mehrheit sind Einzelkinder. Das sind bezogen auf alle Kinder bis 15 Jahren 20,5 Prozent. Damit lebt jedes fünfte Kind in einer Bedarfsgemeinschaft und damit an der Armutsgrenze. Besonders prekär ist die Lage für Kinder, die bei nur einem Elternteil aufwachsen. Besonders kleinere Kinder, deren alleinerziehende Mütter keine Beschäftigung finden, sind von Armut betroffen.


Anfragen können gerichtet werden an:


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