| | „Wir sind nach unserer Einschätzung an einem Wendepunkt bei der Integration von Kindern mit Förderbedarf angekommen.“ so Torsten Wolf, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Thüringen. „Seit Einführung von GU ist seitens des Ministeriums auf Kosten der Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer und SPF´s ohne Berücksichtigung der konkreten Lage vor Ort die Durchsetzung betrieben worden. Uns erreichen immer mehr Meldungen, dass die Landzeiterkrankungen in dieser Zeit erheblich zugenommen haben. Jede dritte davon ist eine psychische Erkrankung. Ein eindeutiges Indiz, dass die Kolleginnen und Kollegen überfordert sind!“
Wenn das TMBWK ernsthaft für Inklusion steht, dann muss Schluss sein mit den zentralen Vorgaben der Personalzuweisungen durch das Ministerium und die Schulämter. Die Schulen brauchen aufgrund ihrer eigenen Bedingungen die Möglichkeit, Personalbedarfe zur Umsetzung von GU anzumelden und in Abstimmung mit den Schulämtern und dem TMBWK auch zu erhalten. Wenn das TMBWK jetzt eine Erhöhung der Personalzuweisung für GU und eine konkrete Aufgabenbeschreibung für Förderschullehrer im GU vornehmen will, geht es die ersten Schritte auf einen richtigen Weg. Das dies jedoch erst drei Jahre nach Einführung von GU geschieht, ist mehr als unverständlich und greift zu kurz!
Die Stellenzuweisungen für die Grund- und Regelschulen sind ein echter Fortschritt und werden zu einer Entlastung an den Schulen führen. Was fehlt ist eine genauere Differenzierung. Was verbirgt sich hinter „mehr als 1 VZB bei mehr als 200 Schülern“ an einer Grundschule? Hier muss dringend eine belastbare Formel vorgelegt werden, bei welchem Förderbedarf und welcher Schülerzahl die Schulen mit wie vielen Förderschullehrern rechnen können. Gleiches gilt für Regelschulen.
Die GEW zeigt sich irritiert, dass an den Gemeinschaftsschulen offensichtlich kein Gemeinsamer Unterricht umgesetzt werden soll. Anders ist nicht zu verstehen, dass Gemeinschaftsschulen in der Aufzählung der Erklärung des TMBWK zu GU fehlen. Das heißt dann wohl auch, dass hierfür keine Stellen eingeplant sind?
Die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes zur fachgerechten Bedarfsdeckung der sonderpädagogischen Förderung, die Erarbeitung regionaler Entwicklungspläne zur sonderpädagogischen Förderung sowie die Regionalisierung der Lernfachberater erst ab 2015 ist für die GEW nicht nachvollziehbar. Notwendig wäre hier, die Akteure intensiv mit einzubeziehen und gemeinsam bis 2013 diese Aufgabe zu lösen.
Die GEW Thüringen regt daher an, ebenso wie zum Thema Gemeinschaftsschule, einen Beirat zur Umsetzung von Gemeinsamen Unterricht mit Vertretern von Eltern, der Lehrerinnen und Lehrern, der Schulämter und einzelner Schulen zur eigenen Beratung ins Leben zu rufen. So kann Gemeinsamer Unterricht besser gemacht werden und die Lehrerinnen und Lehrer auch mitgenommen werden!
Unverständlich bleibt die Planung des TMBWK bezüglich einheitlicher Lehrpläne und Stundentafeln für den GU. Dies widerspricht den längst gängigen schulinternen Lehrplänen im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule und der individuellen Förderung.
Dringend notwendig ist ein Personalpuffer, der es den Schulen ermöglicht, auf Krankheitsausfälle flexibel reagieren zu können. Zur Zeit werden vor allem an Grund- und Regelschulen bei krankheitsbedingtem Ausfall Förderschullehrer und Sonderpädagogischen Fachkräfte zur Abdeckung des regulären Unterrichts eingesetzt. Dadurch fällt die Förderung von benachteiligten Kindern in dieser Zeit aus.
Weiterhin ist der GEW Thüringen nicht bekannt, wie die Förderung von Kindern am Nachmittag im Hort erfolgen soll. Hier bleibt das Ministerium bis heute die Antwort schuldig.
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