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01.07.2010 PM 13/2010: Branchentarifvertrag Weiterbildung

Der Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di teilte am 23. Juni 2010 in seiner Presseerklärung mit, dass der Branchentarifvertrag Weiterbildung verlängert wurde. Die GEW Thüringen begrüßt diese Entscheidung und schließt sich der Forderung an, den Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Tarifparteien wollen einheitlichen Mindestlohn

Die Laufzeit des Branchentarifvertrages, den die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für die berufliche Bildung geschlossen hat, ist um ein halbes Jahr verlängert worden.

Damit senden die Tarifvertragsparteien ein deutliches Signal an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, den Mindestlohn-Tarifvertrag nun endlich für allgemeinverbindlich zu erklären. „Mit der Verlängerung haben die Arbeitgeber ihren Willen bekundet, Mindeststandards für die Branche zu etablieren“, sagte der Sprecher der Arbeitgeberseite, Wolfgang Gelhard. „Wenn die Sparschraube in der Weiterbildung wieder angezogen wird, brauchen wir den Mindestlohn mehr denn je“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn. Nur so könne weiteres Lohndumping in der Aus- und Weiterbildung verhindert werden.

Ziel der Mindestlohnregelung im Weiterbildungsbereich ist es den Unterbietungswettbewerb der Träger einzudämmen. Für pädagogisch Beschäftigte in der Weiterbildung soll mit dem Mindestlohn ein Einkommen von 2.076,00 Euro West und 1.847,00 Euro Ost garantiert werden. Bei einigen Weiterbildungsträgern sind die Einkommen der Lehrkräfte zum Teil deutlich niedriger.


Siehe auch Pressemitteilung des ver.di-Bundesvorstandes, 23.06.2010


Anfragen können gerichtet werden an:


Kathrin Vitzthum

Telefon: 

0361 59095 - 22

Fax:

0361 59095 - 60

E-Mail-Adresse



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