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| 16.02.2011 PM 08/2011 Mindestlohn in der Weiterbildung | ||||||
| „Ausgehandelter Mindestlohn muss kommen“ - Über 4.000 Weiterbildner in Thüringen erwarten klares Ergebnis bei Hartz IV-Gesprächen: Die GEW Thüringen geht von 75% aus, die im Weiterbildungsbereich in Thüringen unterhalb des Mindestlohnes bzw. prekär arbeiten | ||||||||||||||
| Nachdem Bundesarbeitsministerin von der Leyen im Herbst letzten Jahres den von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern ausgehandelten Mindestlohn von 10,93 € im Osten im Bereich Aus- und Weiterbildung nicht für allgemeinverbindlich erklärt hat, schauten viele Beschäftigte dieser Branche gespannt auf die Verhandlungen zur Hartz IV Reform in den letzten Wochen. Aber auch diesmal wurden sie wieder enttäuscht! „Die Aus- und Weiterbildung ist im Bildungsbereich der prekärste Sektor!“ so Torsten Wolf, Landesvorsitzender der GEW Thüringen. „Die Politik proklamiert gern, dass Deutschland zur Bildungsrepublik werden muss. Doch den Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung, welche hervorragend qualifiziert und motiviert sind, wird mit überwiegend prekären Arbeitsverhältnissen und Hungerlöhnen täglich klar gemacht, das die Politik nicht bereit ist, Regeln für die Bildungsrepublik festzulegen.“ Wie Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausweisen, arbeiteten in Thüringen im Juni 2010 im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung 4.133 Menschen, lediglich 2.187 (53%) von ihnen in Vollzeit. Von den Vollzeitbeschäftigten, die angenommen wird, sobald das Entgelt über 400 € liegt, verdienten gut 1.000 weniger als den ausgehandelten Mindestlohn. Die Teilzeitbeschäftigten haben meist keine Aussicht auf einen ein existenzsicherndes Einkommen. Der Thüringer GEW-Vorsitzende erklärt dazu: „Die Situation der Beschäftigten ist gekennzeichnet durch Honorarverträge und befristete Verträge, fehlende oder unzureichende tarifliche Regelungen und gravierende sozialversicherungsrechtliche Benachteiligungen für einen großen Teil von ihnen. Hier setzt der vereinbarte Mindestlohntarifvertrag Standards, die auch für tarifungebundene Arbeitgeber angewandt werden sollten. Die Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung erwarten von Frau von der Leyen, ihre Blockadehaltung bei den Hartz IV-Neuverhandlungen aufzugeben und den ausgehandelten Mindestlohn endlich für allgemeinverbindlich zu erklären.“ Nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohntarifvertrag für Beschäftigte der Aus- und Weiterbildung nicht allgemein verbindlich werden. Das bedeutet, dass nur die tarifgebundenen Arbeitgeber den vereinbarten Mindestlohn zahlen müssen, die anderen nicht. Begründet hat das Bundesministerium seine Ablehnung damit, dass nur ein mangelndes öffentliches Interesse vorliegt. Dem widerspricht die GEW Thüringen energisch. „Ein öffentliches Interesse liegt mindestens seit dem Jahr 2000 vor, als GEW, ver.di und IG Metall eine entsprechende gewerkschaftliche Initiative gründeten und ein Konzept vorlegten: „Notstand: Weiterbildung in Deutschland“, macht Wolf deutlich. Wie das „Schwarzbuch – Beschäftigung in der Weiterbildung“* der GEW ausweist, sind Beschäftigte in der Weiterbildung zu pädagogischen Wanderarbeitern geworden, weil bei der Vergabe von Bildungsaufträgen ein ruinöser Wettbewerb in Gang gesetzt ist. Dabei sollte die Weiterbildung im Rahmen der großen Bildungsoffensive der Bundesregierung zur vierten Säule des Bildungswesens werden. *http://www.gew.de/Binaries/Binary65354/Schwarzbuch_WEB.pdf | Anfragen können gerichtet werden an:
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