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![]() | Thüringer Kultusministerium veröffentlicht eine Handreichung für Lehrer www.thueringen.de - 20.08.2008 Was tun, wenn Lehrkräfte durch Schüler im Internet bloßgestellt werden? (pdf-Datei 132 kB) So lautet der Titel einer Handreichung für Lehrer, die pünktlich zum Schuljahresbeginn im Internetangebot des Thüringer Kultusministeriums veröffentlicht wurde. Das neunseitige Papier informiert Lehrerinnen und Lehrer, welche pädagogischen und rechtlichen Möglichkeiten es gibt, wenn Lehrer im Internet dargestellt und beurteilt werden. An Hand von 12 Fallbeispielen wird dies anschaulich dargelegt. Zudem werden Hinweise auf weiterführende Literatur gegeben. GEW stellt Studie zu Cyber-Mobbing vor gew.de - 26.05.2008 Die heute veröffentlichte, für GEW-Mitglieder repräsentative Studie zeigt, dass acht Prozent der Lehrkräfte direkt von Mobbing via Internet oder Handy betroffen sind. Knapp 31 Prozent der Befragten gaben an, von Fällen aus dem Kollegen- und Bekanntenkreis gehört zu haben. Darüberhinaus scheint Cyber-Mobbing ein weit verbreitetes Phänomen unter Schülern zu sein. / mehr... Kampf dem »Cyberbullying« mit teachtoday.eu dpa 27.04.2008, 13:57 Uhr In der heutigen Zeit sind viele Lehrer der technischen Finesse ihrer Schüler nicht mehr gewachsen. Diesen Vorsprung machen sich immer mehr Schüler zunutze und gehen per Handy und Internet auf die Jagd nach ihrem „Pauker“. So findet so manches Porno- oder Comicvideo, mit dem Pädagogen in der Hauptrolle, seinen Weg in diverse Online-Plattformen. Andere bombardieren ihre Lehrer mit SMS von getürkten Absendern oder legen fiktive Profile in Singlebörsen an. Jüngst sorgte eine Webpräsenz für Aufsehen, mit deren Hilfe die Schüler ihre Lehrer benoten. Derartige Attacken werden unter dem Begriff des „Cyberbullying“ zusammengefasst. Eine neue Internetseite hat es sich nun zum Ziel gesetzt, geplagte Pädagogen für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters fit zu machen. „Lehrer brauchen Informationen“, bestätigt Richard Galvin, Leiter der Europäischen Schule in Brüssel. Fortan soll diese Aufgabe die Website „teachtoday.eu“ übernehmen. Das Projekt wurde vom Europäischen Schulnetz (EUN) in Zusammenarbeit mit 14 führenden Internet- und Handyunternehmen ins Leben gerufen. So bietet die Seite unter anderem ein Wörterbuch mit Online-Begriffen. Damit sollen jedoch nicht nur Erwachsene aufgeklärt werden. „Wir wollen den Lehrern helfen, ihren Schülern den verantwortlichen Umgang mit dem Internet oder Handy beizubringen“, erklärt Janice Richardson von EUN die Idee. „Kinder wissen nicht, dass sie weniger Kontrolle haben über Informationen, die sie online austauschen“, warnt EU-Medienkommissarin Viviane Reding. Aus diesem Grund bietet „teachtoday.eu“ auch Tipps zum Datenschutz. Die Homepage-Macher bieten sogar fertige Unterrichtseinheiten an. Ziel der Lehrstunde: „Kinder lernen Strategien kennen, wie sie sich vor unangenehmen Situationen schützen können.“ Denn nicht nur Lehrer werden Opfer von „Cyberbullying“, Kinder sind ebenfalls häufig betroffen. Neun von zehn Schülern im Alter von 12 bis 14 Jahren haben laut Angaben der EU-Kommission ein Handy, zwei Drittel aller Schulen sind an High-Speed-Internet angebunden und 74 Prozent der Lehrer nutzen das Internet im Unterricht. „Schikane mit neuen Technologien kann viel effizienter sein“, weist Reding auf die Schattenseite der technischen Entwicklung hin.Fortan aber soll im Zusammenhang mit Handys und Internet nicht mehr von Belästigung, Beleidigung oder gar Bedrohung die Rede sein. „Wir sollten nicht zulassen, dass kleine Probleme große Vorteile zunichtemachen“, appelliert die oberste EU-Medienpolitikerin an Schüler, Lehrer, Eltern und Industrie. Mit „teachtoday.eu“ will Europa nun auch diese kleinen Probleme aus dem Weg räumen. Klage einer Lehrerin gegen Benotung im Internet abgewiesen von dpa (31.01.2008, 09:02 Uhr) Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt. Solche Bewertungen seien zulässige Meinungsäußerungen, entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch nach eigener Mitteilung.Eine Gymnasiallehrerin für Deutsch und Religion aus Moers am Niederrhein hatte gegen das Internetportal "spickmich" auf Unterlassung geklagt, weil sie sich durch die Benotung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Sie will gegen das Urteil Berufung einlegen. Nach Aussage ihrer Anwälte strebt sie eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an. Das "spickmich"-Portal wird von drei Kölner Studenten betrieben und hat nach deren Angaben mittlerweile eine halbe Million Nutzer. Insgesamt 250 000 Lehrer wurden schon benotet, unter anderem in den Kategorien "faire Noten" und "gut vorbereitet". Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband lehnen das Portal ab. Der Schutz der Privatsphäre der Lehrer müsse in diesem Fall größeres Gewicht haben als das Recht auf freie Meinungsäußerung, argumentieren sie. Lehrer seien bereits großem Druck ausgesetzt. Das Gericht wies die Klage der Lehrerin jedoch als "unzulässig" ab. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gelte zwar nicht unbeschränkt, sondern finde seine Grenzen bei reinen Schmähkritiken und Beleidigungen, doch davon könne bei "spickmich" nicht die Rede sein. "Durch die Bewertungen sind nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin betroffen, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit", argumentierten die Richter. Bernd Dicks von "spickmich" sprach von einem "Sieg für die Meinungsfreiheit der Schüler". Es sei falsch, "spickmich" als Lehrer- Pranger darzustellen: "Die Lehrer kommen ja nicht schlecht weg", sagte er. "Die Durchschnittsnote ist 2,7." Ein Schüler habe nun mal nicht die Möglichkeit, zu seinem Lehrer zu gehen und ihm zu sagen, dass er den Unterricht schlecht finde. "spickmich" sei ein guter Ersatz dafür. An Schulen mit einer ausgeprägten Feedback-Kultur spiele das Portal auch kaum eine Rolle, doch solche Schulen seien die Ausnahme. Die Klägerin war ursprünglich mit 4,3 bewertet worden, mittlerweile mit 3,1. Diese Durchschnittsnote ergibt sich nach Dicks Angaben aus den Einzelbewertungen von mehr als 50 ihrer Schüler. Das Kölner Landgericht hatte im vergangenen Jahr bereits einen Antrag der Lehrerin auf eine Einstweilige Verfügung gegen "spickmich" abgelehnt, was vom Oberlandesgericht Köln bestätigt worden war. Das Urteil vom Mittwoch war die Entscheidung im ordentlichen Zivilverfahren. | ||||||||||||
| Mobbing im Internet | |||||||||||||
In der tz 5/2008 wurde ein Beitrag von Jörg Feldner "Mobbing im Internet: Am Beginn einer Kultur der Niedertracht?" veröffentlicht.
Diesen Beitrag haben wir mit freundlicher Genehmigung der E&W von der GEW Schleswig-Holstein übernommen. | |||||||||||||
| Spickmich
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Auf schule.net können Schüler ihre Lehrer ebenfalls anonym beurteilen. Der Unterschied zum Original: Die Bewertungen und das Feedback der Schüler ist nur für den betreffenden Lehrer einsehbar! schule.net bietet den Schülern die Möglichkeit, den bewerteten Kollegen zur Anmeldung einzuladen, um sich so seine Bewertung anzusehen. Auf schulradar.de können Schüler und Eltern einzelne Schulen bewerten. Ein neues Projekt von spickmich.de. Tipps und Hinweise zum Umgang mit Cyber-Mobbing Die GEW unterstützt und berät ihre Mitglieder in rechtlichen Fragen, wenn deren Persönlichkeitsrechte durch anonyme Veröffentlichungen im Internet verletzt werden Informationen des GEW-Hauptvorstandes zum Thema | ||||||||||||