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Aktuelles Neues 05.01.2012 Kopiere nichts, von dem du nicht wei... | ||||||
| 05.01.2012 Kopiere nichts, von dem du nicht weißt, ob du es kopieren darfst | ||||||
| In den letzten Wochen drehte das Wort Schultrojaner die Runde durch die Medien und schreckte neben Datenschützern vor allem die Betroffenen auf: Lehrerinnen und Lehrer. | ||||||||||||||||||||||||
| Das Thema hat mehrere Dimensionen und dieser Artikel will in kurzer Form auf drei wesentliche Punkte eingehen: (aus tz 12/2011) | |||||||||||||||||||||||
| 1. Rechtssicherheit für Lehrkräfte | ||||||||||||||||||||||||
| Die GEW Thüringen sieht zunächst den Arbeitgeber in der Pflicht, umfassend über das Urheberrechtsgesetz zu informieren und bestenfalls Handlungsempfehlungen zu geben. Das TMBWK hatte dazu am 9. Juni 2011 eine Dienstanweisung veröffentlicht und verweist zu weiterführenden Informationen auf das Thüringer Schulportal sowie die Broschüre „Das neue Fotokopieren in Schulen“. In der Broschüre wird anhand von Fragen erläutert, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Grundsätzlich gilt: • Kopieren kleiner Teile eines Werkes, d.h. max. 12 % eines Werkes, aber nicht mehr als 20 Seiten • Kopieren von Werken geringen Umfangs (Musikedition mit maximal sechs Seiten, sonstige Werke mit maximal 25 Seiten und alle vollständigen Bilder, Fotos und Abbildungen). Achtung: Für den Unterrichtsgebrauch bestimmte Werke dürfen niemals vollständig kopiert werden. Für diese Werke gilt: max. 12% eines Werkes, aber nicht mehr als 20 Seiten. • Digitale Kopien (also das Einscannen von Werken) sind grundsätzlich nicht gestattet. • Hinweis: Pro Schuljahr und Schulklasse darf ein Werk maximal in dem genannten Umfang vervielfältigt werden. (siehe auch: www.urheberrecht-in-der-schule.de; ipmac.de/fotokopie )
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| 2. Schultrojaner | ||||||||||||||||||||||||
| Informationen zur Thema Schultrojaner auf netzpolitik.org | Hinter dem sog. Schultrojaner verbirgt sich eine Plagiatssoftware, mit der durch die Schulträger Überprüfungen durchgeführt werden sollen, ob sich auf den Servern der Schulen digitale Kopien von Lehrwerken befinden. Diese sind seit dem Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz (siehe unten) ausdrücklich untersagt. Die Prüfung privater Computer und/oder Laptops mit dieser Software, auch wenn diese für dienstliche Zwecke genutzt werden, ist nicht erlaubt und auch nicht vorgesehen. Der Einsatz der Plagiatssoftware stößt bei Datenschützern auf massive Bedenken. Zum einen, weil hier ein Generalverdacht ausgesprochen wird, zum anderen, da Trojanersoftware immer auch Einfallstore für Schadsoftware sind. Bayern hat bereits angekündigt, dass ohne Prüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten keine derartige Prüfsoftware eingeführt wird. Es ist davon auszugehen, dass in Thüringen ein ähnlicher Grundsatz gilt. Nach Informationen des TMBWK ist die Software zudem noch nicht vorhanden.
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| 3. Lehr- und Lernmittelfreiheit | ||||||||||||||||||||||||
| Urheberrechte schützen und daraus abzuleitende Ansprüche auch geltend machen zu können, ist ein hohes Rechtsgut. Inwieweit Bildungsmedien den Verwertungslogiken des Marktes unterworfen sein müssen, ist dagegen eine politische Frage. Für Bildungsmedien andere Maßstäbe anzusetzen, wäre ein erster Schritt. Lehrerinnen und Lehrern wäre schon damit gedient, wenn Schulbücher und anderes Unterrichtsamaterial wie Arbeitsblätter, Schaubilder etc. mit einer Lizenz des Creative Commons (zu deutsch: schöpferisches Gemeingut) erscheinen würden. CC-Lizenzen räumen unterschiedliche Nutzungsrechte ein, das reicht von stark eingeschränkter Nutzung bis zur völligen Freigabe. Letztere räumt neben der freien Nutzung auch die Weiterbearbeitung ein und wird damit für eine innovative Unterrichtsgestaltung interessant. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt in keiner Weise die persönliche Auseinandersetzung und den verantwortlichen Umgang mit dem Urheberrecht. Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte die angegebenen Links. Wenn es Unsicherheiten im Umgang mit dem Urheberrecht geben sollte, dann hilft eigentlich nur eines: Fragen Sie den Rechteinhaber, ob und in welcher Form eine Nutzung möglich ist. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Kathrin Vitzthum | ||||||||||||||||||||||||
| Links zum Thema | ||||||||||||||||||||||||
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