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Aktuelles Kommunalisierung | ||||||
| Kommunalisierung von Schulen – Risiken und Chancen!? | ||||||
| Bildungskonferenz der GEW Thüringen im November 2009 Ist die Bildung bei den Kommunen in besseren Händen? Ein Antrag an den Jenaer Stadtrat sorgte im September 2009 für heiße Diskussionen. Die Stadt will zwei allgemeinbildenden Schulen – keine Grundschulen – in ihre Trägerschaft übernehmen, inclusive der Lehrerinnen und Lehrer. Ist ein solcher Antrag die logische Folge einer seit Jahren im Verborgenen schlummernden Debatte um Zuständigkeiten im Bildungsbereich? In Thüringen ist der Wunsch nach „Kommunalisierung der Bildung“ seit Beginn des Pilotprojektes zur „Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen“ praktische Realität. Folgt nun der Griff nach den anderen Schularten? In der Diskussion tauchen immer wieder bekannte Schlagwörter auf wie: kommunale Bildungslandschaften, Sozialraum, Ganztagsschule, Eigenverantwortliche Schule, lernende Regionen oder regionale Netzwerke. Kommunale Spitzenpolitiker sprechen in diesem Zusammenhang auch von „erweiterter Schulträgerschaft“, ein Begriff, in den viel hineininterpretiert werden kann. Es wird Zeit, dass sich alle Betrofenen in diese Debatte einmischen. Jürgen Röhreich | ||||||||||
| Verfassungsrechtliche Bedenken | ||||||||||
| Kommunalisierung von Schulen in Thüringen – Verfassungsrechtliche Bedenken Blicken wir zurück ins Jahr 2005. Die „vollständige“ Übernahme der Grundschulen durch die Schulträger scheiterte damals ofziell an „verfassungsrechtlichen Bedenken“. In der Tat, die Verfassung des Freistaates Türingen bestimmt in Artikel 23 (2): „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes.“ Artikel 26 lässt die Gründung von Schulen in Freier Trägerschaft zu und garantiert diesen eine fnanzielle Unterstützung durch „öfentliche Zuschüsse“. Das zugehörige „Türinger Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (TürSchfTG)“ schließt aber in § 2 Abs. 1 Städte sowie die Gemeinden von der „Übernahme einer Schulträgerschaft im Sinne dieses Gesetzes“ aus. Kann ein Antrag, wie im August 2009 in Jena in den Stadtrat eingebracht, bei dieser Gesetzeslage überhaupt jemals realisiert werden? Kommunen sind keine Freien Träger im klassischen Sinne der Gesetze. Eine Verfassung lässt sich durch den Landtag ändern. Aber eben nur durch diesen. In den Jahren 2004 und 2005 hat die GEW versucht, die Kommunalisierung der Grundschulhorte zu verhindern, da wir die bis dahin auch strukturell einmalige Verbindung von Grundschule und Hort erhalten wollten und wollen. Die bisherigen Erfahrungen mit den Pilotprojekten mögen für die Schulen und vielleicht auch für die Erzieherinnen keine negativen sein, abgesehen von den oft inakzeptablen Einstellungsbedingungen durch den Schulträger. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die im Pilotprojekt eingeleiteten Verbesserungen auch unter den Bedingungen vor der Kommunalisierung möglich gewesen wären, wenn die damalige Landesregierung nur gewollt hätte. | ||||||||||
| Bericht aus tz 01/2010 | ||||||||||
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