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Infos der Arbeitsgruppe Grundschule/Hort zur Hortkommunalisierung

Hintergrundinformationen

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Seitenabschnitte:
Hintergrundinformationen
Positionspapier der AG HOKO
Träger und Schulämter
Meinungen
Brief Hortzuweisung


1. Wie kam es zu diesem Konzept zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen?

2004 beschließt die CDU-Landesregierung einen Bildungspakt 2-16 mit einer Kommunalisierung der Horte an Grundschulen bis 2008 (Auslauffristtermin der Erzieherteilzeitverträge).
Die GEW Thüringen startet die Hortkampagne "Keine Trennung von Grundschule und Hort". Näheres ist auf der Homepage der GEW zu finden. Trotz massiver Proteste wird die Hortkommunalisierung vorangetrieben.
2006 fordert der Landkreistag die Gesamtübernahme von integrierten Ganztagsangeboten (GS +Hort) mit Finanzierungspakt.
2007 laufen die konkreten Vorbereitungen für die Erprobungsmodelle mit einer Laufzeit bis 2012 in vier Landkreisen und einer Stadt an. Die ersten Vereinbarungen für die Erprobungsmodelle zur Weitentwicklung der Thüringer GS, obwohl dabei nur die Nachmittagsbetreuung im Vordergrund steht, sind unterschrieben, in gemeinsamer Verantwortung von Schulträger und Schulamt. Dafür wurden die Regionalkoordinatoren eingesetzt.



2. Was sind die Eckpunkte des Konzepts?

Ziel:
Schaffung sogenannter regionaler Bildungslandschaften, die differenzierte Formen der ganztägigen Betreuung, Erziehung und Bildung ermöglichen.
Konzept:
Unter Einbeziehung örtlicher, regionaler Ressourcen soll ein Netzwerk von Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangeboten geschaffen. Dazu werden in den beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechende Leitlinien entwickelt. Im Mittelpunkt der Angebote steht eine offene Ganztagsgrundschule in verstärkter kommunaler Verantwortung. Die inhaltliche Konzeption ist Grundlage für die Konzeptentwicklung in jeder Grundschule. Also müssten alle Erfurter GS ein Konzept haben, dass auch von der Schulkonferenz bestätigt wurde.
Erprobung:
In verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten werden entsprechende Modelle erprobt. Seit dem 1. Februar 2008 beginnt die Durchführung der Erprobungsmodelle und endet spätestens am 31. Juli 2012. Begleitet werden die Modellversuche von einer Stabsgruppe, bestehend aus Vertretern der beteiligten Landkreise und der kreisfreien Stadt sowie des Landes: Vertreter des TKM, Schulamtsleiter, Landräte und Bürgermeister
Die Auswertung der Erprobungsphase soll durch Selbstevaluation erfolgen, um so den Einstieg weiterer Kreise zu erleichtern.
Mit Beginn der Durchführung sollen die Eltern, die Kinder und alle Erzieher und Lehrer Gelegenheit haben, sich zu ihren Erwartungen und deren Erfüllungsgrad zu äußern.

Finanzierung:
Das Land stellt den Schulträgern (beteiligte Landkreise oder kreisfreie Städte) finanzielle Mittel anhand der Schülerzahlen zur Verfügung. Darin enthalten ist auch das Gehalt für die bisher im Hort beschäftigten Erzieherinnen.
Personal:
Die bisher beim Land beschäftigten Horterzieherinnen bleiben Angestellte des Freistaates Thüringen. Sie werden den Schulträgern für die Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule zur Verfügung gestellt, d. h. die Erzieherin „arbeitet für“ den Landrat oder Oberbürgermeister, wobei das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber aufrechterhalten bleibt. Der Tarifvertrag lässt diese Möglichkeit zu.
Sollte allerdings zusätzliches Personal erforderlich werden, muss dieses zukünftig durch den Schulträger eingestellt werden.


3. Was macht die GEW:

Erste Einschätzung der bisher bekannt gewordenen Eckpunkte
- Das einfache „Abschieben“ der in den Grundschulhorten beschäftigten Erzieherinnen an einen anderen Arbeitgeber konnte, nicht zuletzt durch das Engagement der GEW, offenbar verhindert werden.
- Eine vollständige Übernahme der Grundschulen durch die Landkreise und kreisfreien Städte wird es nicht geben.
- Die Hauptfinanzierungslast wird richtigerweise beim Land bleiben.
- Die zu erarbeitenden Konzeptionen und Leitlinien werden zeigen, ob die noch immer nicht gebannte Gefahr der Trennung von Grundschule und Grundschulhort vermieden werden kann. Die Chance besteht aber durchaus.
- Die Sicherung eines ausreichenden und pädagogisch sinnvollen ganztägigen Betreuungs- Erziehungs- und Bildungsangebotes für alle Kinder bleibt die Hauptforderung der GEW. Dazu gehört die Bereitstellungen der notwendigen personellen und materiellen Ressourcen sowie die vernünftige Gestaltung und Sicherung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze für alle Beschäftigten in diesen „regionalen Bildungslandschaften“.
Dazu hat die GEW Thüringen das Präsidium des Thüringischen Landkreistages zu Gesprächen aufgefordert.


Positionspapier der AG HOKO

 Positionspapier_der_AG_HOKO.pdf
 Positionspapier der AG Hortkoordinatorinnen der GEW Thüringen
(pdf-Datei, 53 kB, Februar 2008)



Träger und Schulämter

 traeger-schulaemter.pdf
 Übersicht über Schulträger und Schulamtsstrukturen
(pdf-Datei, 350 kB)



Meinungen

Wortmeldungen von betroffenen KollegInnen
(Die Namen der Autor/innen sind der GEW bekannt)


Kollegin A:


Pro: fehlende Erzieherstellen werden besetzt, für min. 4 Jahre Finanzen gesichert durch Land, zusätzliche offene Mittel können frei für Hort verwendet werden (?), keine Beschränkung auf Nachmittagsbetreuung, Einbeziehung von Außenangeboten vergrößerbar,
Beibehaltung bisheriger Hortkostenregelung (?)

Kontra: keine wirkliche Kommunalisierung (Vorbild Nordeuropa), Vernetzung mit Sozialraum bereits durch Schuljugendarbeit möglich (zurückgefahren dr.Land), noch keine Erfahrungsauswertung der 1. Teilnehmer vorhanden, 2 Jahres Befristung (nur bis 60%?)im Niedrigtarifbereich (z. B. Tarif E5 bei 50% = 519€ netto) steht Kontinuität in Bildungsarbeit entgegen (z.B. bei „Gemeinsamen Unterricht“), keine methodisch speziell ausgebildete Fachkräfte vorhanden (Breitbandausbildung von 0 -27), Umsetzung des verbindlichen Bildungsplans erschwert, unnötige Trennung durch dem Land und der Kommune unterstellte Erzieher, unklare Kompetenzen zwischen Schulamt, Schuldirektor und Schulträger, keine Aussagen zu Ferienbetreuung, Elternmitwirkung, Qualitätsstandards und Entscheidungsrechten innerhalb der Kommune

Fazit: Wozu bewährte Strukturen trennen, für geringe Mitentscheidungsrechte? Die vom Land herbeigeführte Mangelsituation plus Geldanreiz soll zur schnellen Teilnahme aller LK vor den Wahlen verführen. Vor Beschlussfassung sollte eine öffentliche Diskussion mit Eltern und Schulen über die geforderten Leitlinien des Schulträgers (§2/2.(2) und der Schulkonzepte (§2/3.(1)erfolgen.



Kollegin B:


Für Kommunen und Landkreise attraktiv, weil eine 100 % Finanzierung durch das Land erfolgt! -aber in den Schulen kommen wahrscheinlich nicht 100 % an, wir (der Hort, das Personal) sollen Puffer bilden, damit die Ferien und sinkende Kinderzahlen im Frühjahr(4. Klassen melden sich ab) ausgeglichen werden!
Meine Aufforderung!
Mischt euch ein,!
Achtet auf Fachpersonal!
Die 25 % Regelung ist eine Kannbestimmung –es können auch 100% Erzieher eingesetzt werden!
In Jena kann die Schule mitbestimmen, wie viel die neu eingestellten Erzieher arbeiten können und die befristet eingestellten Erzieherinnen vom Land können zur Kommune wechseln und bekommen auch mehr Arbeitszeit zur Verfügung gestellt (wenn die Schulen das wollen).
Mehr als 60 % gibt es aber nicht, sonst fehlen die ,,Köpfe“!
Im Unterricht werden vorwiegend die,, Alten“ eingesetzt, einfach weil sie mehr Stunden zur Verfügung haben.
Das gemeinsame Schulkonzept bleibt weiterhin wichtig bzw. wie unentbehrlich hat sich der Hort gemacht, lasst euch nicht alles aus der Hand nehmen (Frühdienst, Spätdienst, HA)-schafft euch nicht selbst ab!!!
Ungeklärt bleibt weiter die personalrechtliche Vertretung ,formal bleibt alles so wie es ist, die neuen werden durch den Personalrat der Kommune vertreten(die wissen das aber nicht immer) es gibt keine Verbindung zwischen den beiden Personalräten



Haben Sie selbst Fragen, Anregungen oder Meinungsäußerungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!


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Brief Hortzuweisung

 brief-hort-zuweisung.pdf
 Informationen der GEW Thüringen zur Zuweisung der Erzieher/innen an Grundschulhorten zum Schulträger
(pdf-Datei, 83 kB)



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