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Aktuelles Hortkommunalisierung Infos der Arbeitsgruppe Grundschule/Hort zur Hortkommunalisierung | ||||||
| Infos der Arbeitsgruppe Grundschule/Hort zur Hortkommunalisierung | ||||||
| Hintergrundinformationen | ||||||||||||||||||||
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2. Was sind die Eckpunkte des Konzepts? Ziel: Schaffung sogenannter regionaler Bildungslandschaften, die differenzierte Formen der ganztägigen Betreuung, Erziehung und Bildung ermöglichen. Konzept: Unter Einbeziehung örtlicher, regionaler Ressourcen soll ein Netzwerk von Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangeboten geschaffen. Dazu werden in den beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechende Leitlinien entwickelt. Im Mittelpunkt der Angebote steht eine offene Ganztagsgrundschule in verstärkter kommunaler Verantwortung. Die inhaltliche Konzeption ist Grundlage für die Konzeptentwicklung in jeder Grundschule. Also müssten alle Erfurter GS ein Konzept haben, dass auch von der Schulkonferenz bestätigt wurde. Erprobung: In verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten werden entsprechende Modelle erprobt. Seit dem 1. Februar 2008 beginnt die Durchführung der Erprobungsmodelle und endet spätestens am 31. Juli 2012. Begleitet werden die Modellversuche von einer Stabsgruppe, bestehend aus Vertretern der beteiligten Landkreise und der kreisfreien Stadt sowie des Landes: Vertreter des TKM, Schulamtsleiter, Landräte und Bürgermeister Die Auswertung der Erprobungsphase soll durch Selbstevaluation erfolgen, um so den Einstieg weiterer Kreise zu erleichtern. Mit Beginn der Durchführung sollen die Eltern, die Kinder und alle Erzieher und Lehrer Gelegenheit haben, sich zu ihren Erwartungen und deren Erfüllungsgrad zu äußern. Finanzierung: Das Land stellt den Schulträgern (beteiligte Landkreise oder kreisfreie Städte) finanzielle Mittel anhand der Schülerzahlen zur Verfügung. Darin enthalten ist auch das Gehalt für die bisher im Hort beschäftigten Erzieherinnen. Personal: Die bisher beim Land beschäftigten Horterzieherinnen bleiben Angestellte des Freistaates Thüringen. Sie werden den Schulträgern für die Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule zur Verfügung gestellt, d. h. die Erzieherin „arbeitet für“ den Landrat oder Oberbürgermeister, wobei das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber aufrechterhalten bleibt. Der Tarifvertrag lässt diese Möglichkeit zu. Sollte allerdings zusätzliches Personal erforderlich werden, muss dieses zukünftig durch den Schulträger eingestellt werden. 3. Was macht die GEW: Erste Einschätzung der bisher bekannt gewordenen Eckpunkte - Das einfache „Abschieben“ der in den Grundschulhorten beschäftigten Erzieherinnen an einen anderen Arbeitgeber konnte, nicht zuletzt durch das Engagement der GEW, offenbar verhindert werden. - Eine vollständige Übernahme der Grundschulen durch die Landkreise und kreisfreien Städte wird es nicht geben. - Die Hauptfinanzierungslast wird richtigerweise beim Land bleiben. - Die zu erarbeitenden Konzeptionen und Leitlinien werden zeigen, ob die noch immer nicht gebannte Gefahr der Trennung von Grundschule und Grundschulhort vermieden werden kann. Die Chance besteht aber durchaus. - Die Sicherung eines ausreichenden und pädagogisch sinnvollen ganztägigen Betreuungs- Erziehungs- und Bildungsangebotes für alle Kinder bleibt die Hauptforderung der GEW. Dazu gehört die Bereitstellungen der notwendigen personellen und materiellen Ressourcen sowie die vernünftige Gestaltung und Sicherung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze für alle Beschäftigten in diesen „regionalen Bildungslandschaften“. Dazu hat die GEW Thüringen das Präsidium des Thüringischen Landkreistages zu Gesprächen aufgefordert. | |||||||||||||||||||
| Positionspapier der AG HOKO | ||||||||||||||||||||
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| Träger und Schulämter | ||||||||||||||||||||
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| Meinungen | ||||||||||||||||||||
| Wortmeldungen von betroffenen KollegInnen (Die Namen der Autor/innen sind der GEW bekannt) Kollegin A:
Kollegin B:
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| Brief Hortzuweisung | ||||||||||||||||||||
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