|
Vorstandsbereiche Angestellten- und Beamtenpolitik Angestellten- und Beamtenrecht Personalräte Frisch gewählt, was nun? | ||||||
| Frisch gewählt, was nun? | ||||||
| Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Thüringer Personalräten! Mit dieser Seite möchte die GEW Ihre Arbeit unterstützen, notwendige Arbeitsmaterialien stellen und praktische Tipps zur Arbeit geben. Die Seite wird durch uns immer weiter ergänzt werden und damit auch auf die jeweiligen Aktivitäten des Arbeitgebers TMBWK reagieren. Mit gewerkschaftlichem Gruß Andreas Stötzer AG Personalrat | ![]() | ||||||||||||||||||
| Informationen für Personalräte | ||||||||||||||||||||
| GEW-Vertreter im Hauptpersonalrat GEW-Vertreter in den Bezirkspersonalräten | Gewählte Interessenvertreter der Beschäftigten Die Überschrift allein verrät schon die Dimension der Aufgabe von Personalräten (PR). Über sie werden auch die Beschäftigten an den internen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt. Dabei hat der PR immer darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Regelungen, Verordnungen und Gesetze eingehalten werden! Dadurch wird der PR zum Ansprechpartner für die Beschäftigten, aber auch für die Dienststellenleitung. Er wird sogleich zum Sprecher aller Beschäftigten, muss helfen, vermitteln, teilweise kontrollieren oder sogar Prozesse überwachen. Und er muss für die Einhaltung der Schutzvorschriften eintreten. Damit sind natürlich Erwartungen an ihn geknüpft: Er soll u. a. Interessengegensätze überbrücken. Der Personalrat als Teil der Beschäftigten Der PR ist u. E. am besten beraten, wenn er sich als Teil aller Beschäftigten sieht. Damit begreift er sich als eindeutiger Vertreter dieser Gruppe und steht nicht allein. Dieses Selbstverständnis verhindert die Reduzierung des PR auf den Interessenvermittler, schützt ihn aber auch davor, Alleinkämpfer in der ersten Reihe zu sein. Der PR als Teil aller Beschäftigten akzeptiert, dass es unterschiedliche Interessen zwischen Dienststelle und Beschäftigten gibt, die oftmals gegensätzlich sind. Er ist eben nicht von der Dienststelle gewählt, sondern von den Beschäftigten. Das bedeutet allerdings auch, den Beschäftigten die widerstreitenden Interessen mitzuteilen, sie über Probleme aufzuklären und sie somit in die Arbeit mit einzubeziehen. Damit steht er nicht mehr allein. Er bildet mit den Beschäftigten eine Einheit. Er muss nicht auf zwei Seiten kämpfen, sondern kann sich im Sinne der Beschäftigten an die Problemlösung machen. Schutzvorschriften des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) Weil der Gesetzgeber genau diesen schwierigen Wählerauftrag begriff , hat er dem PR besondere Schutzvorschriften per Gesetz zugestanden.
Diese Vorschriften sind nötig, damit der PR seine Aufgaben erfüllen kann. Auch die Verwaltungsvorschrift zur Organisation dieses Schuljahres nimmt auf die Schutzvorschriften und Beteiligungen der PR Bezug. AG-Personalrat unter Verwendung eines Aufsatzes von RA Achim Tannheiser in: „Der Personalrat“ 6/2004 | Adresse des Hauptpersonalrats: Hauptpersonalrat im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach 90 04 63 99107 Erfurt Tel: 0361 3794682 (Sekretariat) Fax: 0361 3794681 E-Mail: ![]() | ||||||||||||||||||
| Aktuelle Informationen für Personalräte an Schulen | ||||||||||||||||||||
| 1. Personalplanung für das kommende Schuljahr läuft Sind Sie als Mitglied im öPR schon von Ihrer Schulleitung beteiligt worden? Mit dem Schreiben des TMBWK vom 29.03.2012 „Vorbereitung des Schuljahres 2012/13“ wurden die Schulleitungen aufgefordert, den Bedarf an Personal zu erfassen und bis zum 20.April ans SSA weiterzuleiten. Daraus ergeben sich für die Beschäftigten jeder Schule Konsequenzen, z.B. Abordnungen auch über den Schulamtsbereich hinaus!. In diesem Schreiben wird explizit „darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Lehrkräften mit dem Abschluss für das Lehramt an Regelschulen nicht an BBS oder Gymnasien möglich ist.“ Personaleinsatzplanung – Fragen stellen! Gemäß § 77 ThürPersVG ist der öPR bei der Personalplanung anzuhören. Die notwendigen Informationen sind ihm dafür gem. § 68 ThürPersVG zuzuleiten. Das Monatsgespräch gem. § 66 ThürPersVG eignet sich am besten, die Lage zu besprechen, z.B.: - Überhang und Mangel in bestimmten Fächern und damit verbunden der Unterrichtsabdeckungsgrad in den einzelnen Schulformen und Jahrgangsklassen (z. B. besondere Berücksichtigung der l. Klasse bzw. Schuleingangsphase) - Abdeckungsgrad in der Hortbetreuung durch Erzieher (Gruppengrößen, Frühhort etc.) - Einsatz von Klassenlehrern (wie z. B. kein Klassenlehrerwechsel in den Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6) - Facheinsatz (z. B. verstärkt von Klassenlehrern oder z. B. möglichst kein fachfremder Einsatz) - Schulformeinsatz (z. B. „Rotation" beim Einsatz im Haupt-/Realschulzweig, Sekundarstufe I bzw. II) - Klassen- und Kurseinsatz (z. B. Einsatz über mehrere Schuljahre in der gleichen Jahrgangsstufe oder z. B. „Rotation" bezüglich der Kursniveaus) - Einsatz von Lehramtsanwärtern und deren Konsequenzen - Versetzung / Abordnungen Anrechnungsstunden – besondere Faktoren Der Komplex der Verteilung der Anrechnungsstunden für besondere Tätigkeiten gehört ebenso zur Personaleinsatzplanung. Grundlage der Vergabe solcher Stunden ist die „Verwaltungsvorschrift für die Organisation des (jeweiligen) Schuljahres“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dort werden die sog. „Abminderungsstunden“ z. B. wegen Alters, Schwerbehinderung oder Tätigkeit in Lehrplankommissionen, als Beratungslehrer, als Betreuer von Lehramtsanwärtern bzw. Lehramtsstudenten im Praxissemester oder als Mitglied der Schulleitung aufgeführt. Da nicht immer konkrete Stundenzahlen angegeben sind, allerdings eine Prioritätenliste existiert, beeinflussen Zuteilungen die gesamte Einsatzplanung. Deshalb heißt es in der Vorschrift explizit im Punkt 4.3.1:“Vor der Verteilung aller Abminderungsstunden und Wochenstunden für spezifische Aufgaben auf die einzelnen Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte ist der zuständige Personalrat zu hören.“ Die Verteilung aller Abminderungsstunden ist in einem detaillierten Protokoll festzuhalten (s. Pkt. 4.3.1) Das TMBWK geht davon aus, dass der öPR dieses gegenzeichnet! (Mehr dazu in der Broschüre „Hinweise für neu gewählte PR“auf dieser Webseite) 2. „Vorbereitungswoche“ Noch bevor irgendwelche Entscheidungen zu zeitlichen und inhaltlichen Maßnahmen für die „Vorbereitungswoche“ getroffen werden, sind diese in der Lehrerkonferenz zu diskutieren und nur durch sie zu beschließen (s. §§ 37 Abs. 1 ThürSchulG und 37 ThürSchulO). Vorschläge z.B. aus den Fachkonferenzen oder des öPR sind zulässig. Bereits getroffene Entscheidungen sind zu überprüfen. Die Anlage 6 der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2012/13 soll dies klar stellen. 3. Schulinterne Kontrakte laufen aus Mit dem gerichtlich erzwungenen Ende der Teilzeitverbeamtung entwarf das damalige TKM unter Federführung von Staatssekretär Eberhardt eine Art Beschäftigungsprogramm für „nicht ausgelastete Beamte“. Die Verwendung „zusätzlich zur Verfügung stehender personeller Ressourcen“ wurde auch „Glückswolke“ genannt. Dem Rechnungshof gegenüber sollte der Beschäftigungsnachweis über schulinterne Kontrakte geführt werden. Im Schreiben des TMBWK vom 31.05.2011 heißt es dazu:“Verantwortlich und dokumentationspflichtig zeichnet der Schulleiter.“ Die Zeiten des Überhangs sind vorbei, die Rechtsgrundlage für diese Art Kontrakte entfällt, wie der unten stehende Auszug verdeutlicht: Anfragen des Hauptpersonalrates zur Gemeinsamen Sitzung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 25. April 2012 Frage 5: Welche Vorgaben sind in Vorbereitung des Schuljahres 2012/2013 im TMBWK für die Verwendung „zusätzlich zur Verfügung stehender personeller Ressourcen“ angedacht? Welche zentralen Vorhaben sollen fortgeführt werden? In welcher Form? Antwort: Vorhaben, die nicht explizit längere Laufzeiten haben, enden mit Ablauf des 31. Juli 2012. Anträge auf Ausnahme von dieser Regelung und Neuanträge werden durch das zuständige Referat erfasst, von der bestehenden Arbeitsgruppe geprüft und der Hausleitung zur Entscheidung vorgelegt. Die Besetzung der Vorhaben mit Lehrkräften, die über eine Ausbildung in Mangelfächern verfügen, bedarf der Zustimmung der Arbeitsgruppe. Das für das konkrete Vorhaben zuständige Referat erhält eine Freigabe der Ressourcen. Über die aktualisierte Liste zentraler Vorhaben wurde nicht entschieden. 4. Beteiligung durch BPR bei Abordnungen über 6 Monate, Versetzungen und Einstellungen Die neu gebildeten Schulämter werden die neu gewählten Bezirkspersonalräte gemäß des neuen Personalvertretungsgesetzes bei allen Versetzungen, Abordnungen über 6 Monate sowie Neueinstellungen (bis Ende Juni) beteiligen. Die BPR werden in jedem Beteiligungsverfahren die betroffenen öPR gem. § 82 ThürPersVG anschreiben und um Vor-Ort-Informationen bitten. Geben Sie diese Informationen! (Mehr dazu in der tz 2/2012 S. 6 f. und in der tz 6/2012) 5. Information zur Freistellung von Mitgliedern in örtlichen Personalräten Das TMBWK weißt darauf hin, dass im Entwurf der VVOrgS1213 im Absatz 2.6.3 nicht mehr der Verweis auf Freistellungen für Personalräte explizit aufgeführt wird. Die Rechtsverordnung wird zur Zeit im Teil für die Bezirkspersonalräte novelliert. Es bleibt aber bei den örtlichen Personalräten bei den Abminderungsstunden wie bisher (1 für den Vorsitzenden, bei öPR mit 3 und mehr Mitgliedern bei einer weiteren Abminderungsstunde für Stellv. od. Schriftführer). In einer Mail an die Schulämter vom 8. Mai 2012 heißt es u.a.: „Der Inhalt dieses Satzes hat unabhängig davon Gültigkeit! Informieren Sie bitte die Schulen in geeigneter Weise.“ Andreas Stötzer AG Personalrat | ||||||||||||||||||||
| Broschüre "Hinweise für neugewählte Personalräte" | ||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||
| tz-Artikel zum Personalrat | ||||||||||||||||||||
Neue Schulamtsstruktur ab 01.01.2012 (aus tz 12/2011):
| ||||||||||||||||||||
| Gesetze und Verordnungen | ||||||||||||||||||||
Thüringer Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder im Geschäftsbereich des Kultusministeriums vom 26. September 1995 (pdf-Datei, 54 kB) Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2011/2012 3. Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 16. Juli 1998 über die Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigungen unter besonderer Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen nach dem Floating-Modell, dem Modell 55Plus, den Angeboten auf Teilzeitbeschäftigung von 1993 und 1995 und den mit einer Teilzeitbeschäftigung neu Eingestellten im Geschäftsbereich des TKM (vom 20.02.2009, pdf-Datei, 400 kB) Hinweise zur Anordnung und Abgeltung von Mehrarbeit von Lehrerinnen/Lehrern und Sonderpädagogischen Fachkräften Stand: 05.09.2000 (PDF-Datei, 278 kB) | ||||||||||||||||||||